Vermeidung von Zwangsumzügen ist nach wie vor sinnvoll

Bundesrechnungshof hat die Berliner Regelung für Arbeitslose erneut kritisiert

Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin Elke Breitenbach erklärt:

Der Bundesrechnungshof hat die Berliner Wohnungsregelung für Arbeitslose erneut kritisiert und eine weitere Verschlechterung der Wohnungsregelung für Langzeitarbeitslose gefordert. Dies ist nicht sachdienlich.

Durch die bisherigen Regelungen können in Berlin die festgelegten Wohnkosten in Einzelfällen überschritten werden. Diese so genannte Härtefallregelung gilt insbesondere für Schwangere, Alleinerziehende oder bei wichtigen sozialen Bezügen für Kinder. Sie gilt auch für ältere Menschen oder für Menschen mit Behinderung. Das ist politisch gewollt.

Hinzu kommt, dass die Jobcenter abwägen müssen, ob ein Umzug teurer ist als der Verbleib in der Wohnung. Trifft dies zu, dann können oder müssen die Betroffenen weitere 6 Monate in ihrer Wohnung bleiben. In diesen Regelungen sieht der Bundesrechnungshof weitere Verstöße und erwartet eine Änderung.

Das ist sozial unverantwortlich. Wir wollen Zwangsumzüge verhindern und wollen, dass Arbeitslose ihr soziales Umfeld erhalten können. Was wir brauchen, ist kein Verschlechterung der jetzigen Wohnungsregelung, wir brauchen endlich ihre Fortschreibung, die die Mietsteigerungen ebenso berücksichtigt wie die unterschiedlichen Wohnungsangebote in den einzelnen Bezirken.

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