Videoüberwachung von Versammlungen abschaffen

Hakan TaşDIE LINKE im Abgeordnetenhaus

Klage der Oppositionsfraktionen gegen das Gesetz vor dem Verfassungsgericht

Der innenpolitische Sprecher Hakan Taş erklärt:

Die Anwendung des neuen Gesetzes zu Übersichtsaufnahmen bei Versammlungen am 1. Mai 2013 durch die Polizei war wie von uns erwartet haarsträubend. Die Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (Drucksache 17/12032) bestätigt uns in der Auffassung, dass dieses Überwachungsgesetz wieder abgeschafft werden muss.

Weder gab es technische Maßnahmen, die eine Aufzeichnung der Bilder unmöglich machen, noch war sichergestellt, dass die Kameraleute nicht einzelne Demonstrierende durch Heranzoomen identifizieren können. Die Bilder wurden ohne Verschlüsselung über Digitalfunk übertragen und somit nicht vor dem Zugriff Dritter geschützt.

Die Polizei hat zudem die Anfertigung der Übersichtsaufnahmen völlig unzureichend kommuniziert. So wurden entgegen der gesetzlichen Vorschrift teilweise nicht einmal die Versammlungsleiter informiert. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der verschiedenen Demonstrationen wurden überhaupt nicht von der Überwachung in Kenntnis gesetzt. Lautsprecherdurchsagen wären das Mindeste gewesen.

Die Menschen, die an diesem Tag ihre politischen Forderungen auf der Straße äußerten, wussten also weder, wann und wie sie von der Polizei gefilmt wurden, noch können sie sicher sein, dass ihre Daten nicht an Dritte gelangt sind.

Wir sehen uns bestärkt, weiter alles zu tun, damit diese Überwachung von Demonstrationen unterbleibt. Ein entsprechender Antrag ist im Geschäftsgang (Drucksache 17/1054), eine gemeinsame Klage der Oppositionsfraktionen gegen das Gesetz vor dem Verfassungsgericht ist in Vorbereitung.

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