Vonovia verliert Rechtsstreit um horrende Heizkostennachforderungen am Tempelhofer Damm
Das Amtsgericht Kreuzberg entschied mit Urteil vom 26.02.2025 (Aktenzeichen: 6 C 509/23), dass die Mieter*innen in den Wohnhäusern am Tempelhofer Damm zwischen Manfred-von-Richthofen-Straße und Peter-Strasser-Weg die horrenden Heizkostenforderungen von bis zu 6.000 Euro pro Haushalt an die Vonovia-Tochter Tempelhofer Feld GmbH für das Abrechnungsjahr 2022 nicht zahlen müssen. Grund dafür ist eine mangelhafte Erfassung des Gesamtwärmeverbrauchs für das Jahr 2022. Von dem Urteil sind mehrere hundert Mieter*innen betroffen. Insgesamt geht es um sechsstellige Euro-Beträge. Der Fall war durch Presseberichterstattungen Ende 2023 bekannt geworden.
Dazu erklärt Niklas Schenker, Sprecher für Mieten und Wohnen der Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus:
“Das Urteil ist ein Sieg für die Mieterinnen und Mieter. Nach jahrelangem Tauziehen ist endlich klar, dass sie die horrenden Heizkostennachforderungen nicht zahlen müssen.
Hohe Heizkosten haben leider System. Vonovia & Co haben die Wärmelieferung als neues Geschäftsfeld entdeckt. Durch Contracting und undurchsichtige Firmenkonstruktionen werden große Profite gemacht, zulasten von Mieterinnen und Mietern, die in vielen Fällen viele Tausend Euro für die Heizkosten zahlen sollen. Viele Abrechnungen sind kaum nachvollziehbar. Das Urteil belegt erneut, dass sich eine genaue Prüfung lohnen kann. Häufig handelt es sich schlicht um Abzocke.
Die Linke hat einen eigenen Heizkosten-Check entwickelt, um Mieterinnen und Mieter mit einer kostenlosen Prüfung ihrer Heizkostenabrechnung zu unterstützen. Dieser Heizkosten-Check wird nun weiter ausgebaut.“