Wahlrecht wahrnehmen
Wähler und Wählerinnen kurdischer und türkischer Herkunft genießen das volle Wahlrecht - Türkische Gemeinde soll Bevormundung unterlassen
Das Mitglied der Fraktion Giyasettin Sayan erklärt:
Zum Wochenende rief die Türkische Gemeinde durch ihren Vorsitzenden Kenat Kolat dazu auf, zu den Bundestagswahlen am 27. September nur Kandidaten türkischer Abstammung zu wählen. Das ist eine empörende Bevormundung der vermeintlich eigenen Klientel.
Die Türkische Gemeinde fällt damit darauf zurück, den verlängerten Arm der Türkei zu spielen und das Handeln ihre Mitglieder auf ethnisches und nationalistisches Handeln in der Gesellschaft und Politik zu verkürzen. Damit verfehlt sie klar das selbst gesetzte Ziel, die Integration zu befördern. Und sie unterschätzt und beleidigt das politische Selbstbewusstsein dieser WählerInnenkreise.
Allen Wählerinnen und Wählern türkischer, kurdischer oder sonstiger Herkunft mit deutschem Pass steht das volle Wahlrecht zu. Dazu gehört, dass sie gleichberechtigt zur Wahl zu schreiten und aus dem gesamten Spektrum der Parteien, Programme und KandidatInnen wählen können. Niemand wird sich vorgaukeln lassen, man habe nur die Wahl zwischen den KandidatInnen, die die Türkische Gemeinde empfiehlt.
Wenn am 27. September die deutsche Bundesregierung für die nächsten vier Jahre gewählt wird, haben auch die Wahlberechtigten mit türkischem und kurdischem Hintergrund die Möglichkeit, uneingeschränkt auf die eigene Zukunft und die Qualität des Lebens in diesem Land Einfluss zu nehmen. Von diesem Recht sollte jede und jeder Gebrauch machen.
Wer mehr Personen seines Vertrauens in der Politik sehen will, sollte auch selbst mitmischen und andere zu diesem Schritt ermutigen. In Parteien, Verbänden, Organisationen. Und auch das gehört zum Wahlrecht: Zu kandidieren und gewählt zu werden.

