Was prüft Innensenator Henkel am Urteil des Bundesverfassungsgerichts?
Pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte unvereinbar
Der innenpolitische Sprecher Hakan Taş erklärt:
Es liegt in der Verantwortung von Berlins Innensenator Henkel (CDU), das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach ein »pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen« mit der Verfassung »nicht vereinbar« sei, endlich umzusetzen.
hätte keines Gutachtens vom SPD-Koalitionspartner bedurft, um das Berliner »Neutralitätsgesetz« aufzuheben bzw. zumindest neu zu formulieren. Das Urteil vom 27. Januar d.J. ist Grund genug, aktiv zu werden, damit »ein angemessener Ausgleich der verfassungsrechtlich verankerten Positionen - der Glaubensfreiheit der Lehrkräfte, der negativen Glaubens- und Bekenntnisfreiheit der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern, des Elterngrundrechts und des staatlichen Erziehungsauftrags« erfolgt. Doch Frank Henkel (CDU) versucht diese Verpflichtung auszusitzen, indem er seit fünf Monaten das Urteil des höchsten deutschen Gerichts »prüft«.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gibt es keinen Spielraum für die Bundesländer. Der Senat ist in der Pflicht, umgehend die notwendigen Schritte zu unternehmen und das Kopftuchverbot im Öffentlichen Dienst abzuschaffen.

