Wiedereinreise für Nesrin Tekin

Eine humanitäre Lösung ist dringend von Nöten

Die Sperrfrist für die Wiedereinreise von Nesrin Tekin muss aufgehoben werden. Das Mitglied im Fraktionsvorstand Evrim Baba erklärt:

Anfang März 2007 wurde Nesrin Tekin von Berlin aus in die Türkei abgeschoben. Grund waren falsche Angaben über die Herkunft der Familie im Asylantrag von 1993. Danach waren sie Flüchtlinge aus dem Libanon und wurden deshalb als Staatenlose in der Bundesrepublik geduldet. Ein 2004 festgestellter Eintrag im Personenregister von Iskenderun belegte aber, dass die Familie aus der Türkei stammte.

Der Asylantrag wurde nicht genehmigt. Es folgten ein Ausweisungsverfahren und die Abschiebung der gut integrierten sowie gesellschaftlich engagierten 23jährigen Tochter. Berlins Innensenator Ehrhart Körting entschied sich gegen die Empfehlung der Härtefall-Kommission nach einer humanitären Bleiberegelung.

Die Linksfraktion sieht inzwischen ihre Kritik an dieser Entscheidung durch die 25. Kammer des Verwaltungsgerichtes Berlin bestätigt. Diese konstatierte im Nachhinein, dass es für von den Eltern zu verantwortendes Fehlverhalten keine Sippenhaft für die Kinder geben darf.

Für Nesrin Tekin braucht es nun dringend eine humanitäre Lösung, zumal sie inzwischen durch ihren gewalttätigen Vater zwangsverheiratet werden soll, da dieser Schulden bezahlen muss. Zwangsverheiratungen sind in Deutschland wie auch in der Türkei verboten, da sie elementare Menschenrechte verletzen. Die Umsetzung dieses Verbotes in der Praxis in der Türkei ist aber fraglich. Nesrin Tekin drohen Folgen für Leib und Leben, wenn sie sich dem widersetzt.

Ich werde mich dafür einsetzen, dass Nesrin Tekin eine Rückkehr ermöglicht wird und ihre Familie auch weiterhin in der Bundesrepublik leben darf. Dazu gehören die gängigen Abschiebungspraktiken abgeschafft. Die damit verbundenen Sperrfrist zur Wiedereinreise nach Deutschland muss aufgehoben werden.