Wirtschaftssenatorin sollte Gleichstellungsgesetz schleunigst lesen

DIE LINKE im Abgeordnetenhaus

Neubesetzung des Chef-Postens der Messe Berlin GmbH ohne Frauenvertretung

Die frauenpolitische Sprecherin Evrim Sommer erklärt:

Berlins Wirtschaftssenatorin Cornelia Yzer hatte während der gestrigen Sitzung des Wirtschaftsausschusses auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE hinsichtlich der Neubesetzung des Chef-Postens der Messe Berlin GmbH erklärt, dass das Auswahlverfahren mit dem Landesgleichstellungsgesetz (LGG) konform sei. Als Beweis für die Konformität führte sie die öffentliche Ausschreibung durch eine Zeitungsanzeige an. Auf Nachfrage erklärte Wirtschaftssenatorin, dass das LGG für die Besetzung der Geschäftsführungsposition nicht gelten würden. Das ist falsch.

Das 2010 novellierte Landesgleichstellungsgesetz ist für sogenannte Beteiligungsunternehmen, in denen das Land Berlin unmittelbar oder mittelbar die Mehrheit hält, bindend (§ 1a). Laut § 17 LGG müssen bei der Besetzung von Vorstands- und Geschäftsführungspositionen Frauenvertreterinnen am Auswahlverfahren beteiligt werden. Bei der Auswahl des Chef-Postens wurde jedoch keine Frauenvertreterin beteiligt. Es gibt nämlich in der Messe GmbH eine solche gar nicht, was wieder ein grober Verstoß gegen LGG § 1a ist. Darüber hinaus existiert nach unseren Recherchen bei der Messe GmbH gar kein Frauenförderplan, wie es das LGG im selben Paragrafen vorschreibt.

Die neue Wirtschaftssenatorin sollte schleunigst lesen, was im LGG geregelt ist und was nicht. Für die Linksfraktion reicht eine Zeitungsanzeige als Beweis für die LGG-Konformität eines Besetzungsverfahrens nicht aus.