Wohnraumgesetz erfüllt Erwartungen nicht

Vergleichsmiete stellt für etliche Mieterinnen und Mieter bereits eine besondere Härte dar

Der bau- und wohnungspolitische Sprecher Uwe Doering erklärt:

Der Entwurf der Stadtentwicklungssenatorin für ein Wohnraumgesetz ist aus Sicht der Fraktion DIE LINKE nicht ausreichend, um die Folgen des Ausstiegs aus dem sogenannten sozialen Wohnungsbau sozialverträglich abzufedern. So trägt es zwar unserer langjährigen Forderung Rechnung, dass für Wohnungen, die keine Anschlussförderung mehr erhalten und verkauft werden, künftig eine Miete nach Mietspiegel gilt. Der neue Eigentümer kann nicht mehr die enorm hohe Kostenmiete verlangen, sondern muss sich an die ortsübliche Miethöhe halten. Aber auch eine Vergleichsmiete von 7 bis 9 Euro stellt für etliche Mieterinnen und Mieter bereits eine besondere Härte dar. Hier braucht es eine Härtefallregelung.

Zu klären wäre auch, ob Kostenmieten, auf deren Basis dann ein Übergang in die Vergleichsmiete erfolgen würde, Eingang in den Mietspiegel finden. Das wäre für die Fraktion nicht akzeptabel.

Darüber hinaus setzt sich DIE LINKE für einen Mietausgleich ein, der für all diejenigen gilt, die auch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes rechtmäßig die Kostenmiete zahlen müssten oder künftig von einer hohen Mietspiegelmiete betroffen sind. Für sie fordern wir einen höheren und so lange währenden Mietausgleich, bis die Betroffenen eine angemessene Wohnung gefunden haben.