Wohnraumversorgungsgesetz des Senats ist unzureichend

Katrin LompscherDIE LINKE im Abgeordnetenhaus

Das vorgelegte Gesetz löst das Problem steigender Mieten in Berlin nicht

Die Sprecherin für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Katrin Lompscher, erklärt:

Das vom Senat vorgelegte Wohnraumversorgungsgesetz löst das Problem steigender Mieten in Berlin nicht. Eine Anhörung im Bauausschuss hat verdeutlicht, dass Mieterinnen und Mieter im Sozialen Wohnungsbau und bei den städtischen Wohnungsunternehmen trotz der neuen Regelungen teilweise bis zu 50 Prozent ihres Einkommens für die Gesamtmiete aufwenden müssten. Die Fraktion DIE LINKE lehnt den Gesetzesentwurf daher in der vorliegenden Form ab und fordert,

  1. die Gesamtmieten im Sozialen Wohnungsbau und bei städtischen Wohnungsunternehmen für Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen (WBS-Berechtigte) auf 30 Prozent des Einkommens zu begrenzen.
  2. die tatsächlich anfallenden Kosten im alten sozialen Wohnungsbau zu überprüfen, um zu verhindern, dass das Gesetz zu einer neuen Subventionsmaschinerie für Eigentümer wird. Fiktive Kosten von Darlehen, die sie gar nicht mehr zu tragen haben, dürfen nicht länger in die Mietpreisberechnung einfließen. Der sogenannte Einfrierungsgrundsatz muss aufgehoben werden.
  3. die Modernisierungsumlage bei städtischen Wohnungsunternehmen auf 5 Prozent zu begrenzen und auf 10 Jahre zu befristen, da mit dem Senatsgesetz Modernisierungen hier nach wie vor Mietentreiber bleiben.
  4. den Anteil an belegungsgebundenen kommunalen Wohnungen zu erhöhen: auf zwei Drittel im Bestand und die Hälfte im Neubau. Im Gegenzug sollen die städtischen Unternehmen eine Erhöhung des Eigenkapitals erhalten.
  5. bestehende und künftige Mieterbeiräte auf der Basis einer neuen Rechtsgrundlage zu stärken. Nach unseren Vorstellungen sollen Mieterinnen und Mieter künftig auch im Verwaltungsrat der Anstalt öffentlichen Rechts – dem neuen Dach der sechs städtischen Wohnungsunternehmen – vertreten sein.

Der Gesetzesentwurf ist der untaugliche Versuch von Senat und Koalition, eine weitere Niederlage wie beim Volksentscheid zum Tempelhofer Feld abzuwenden. Mit rund 50.000 Unterschriften hatte der Berliner Mietenvolksentscheid dem Senat und der Koalition Beine gemacht. Das Ergebnis kann jedoch nicht überzeugen. Deshalb hat die Linksfraktion das gestern unterbreitete Angebot der Koalition für einen ergänzenden Entschließungsantrag zum Gesetz mit Interesse aufgenommen und wird einen Vorschlag ernsthaft prüfen. Substanzielle Änderungen gehören allerdings ins Gesetz und nicht in einen »Beipackzettel«.

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