Wohnungsbau-Anschlussförderung: der eingeschlagene Weg bleibt richtig
Weder die Wohnungsmarkt- noch die Haushaltssituation rechtfertigen eine Weiterzahlung
Zum Urteil des Landgerichts bezüglich der Rückbürgschaften des Bundes bei insolvent gefallenen Objekten des sozialen Wohnungsbaus erklärt die haushaltspolitische Sprecherin Jutta Matuschek:
Haben bisher Wohnungsunternehmen in verschiedenen Klageverfahren auf Weiterzahlung der so genannten Anschlussförderung vergeblich geklagt, müssen Gerichte jetzt darüber entscheiden, ob die Bürgschaftsverpflichtungen allein durch das Land Berlin zu schultern sind oder ob auch der Bund seinen eingegangenen Bürgschaftsverpflichtungen nachkommen muss. Dazu ist jetzt das erste Urteil ergangen, dessen schriftliche Begründung noch aussteht. Danach muss entschieden werden, ob weitere Rechtsmittel durch das Land Berlin eingelegt werden. Das zu tun, hat gewichtige Gründe.
Weder die Wohnungsunternehmen noch die Bürgschaftsgeber konnten bei Gewährung der Förderungen von einer gänzlichen Risikofreistellung ausgehen.
Der Ausstieg aus der Wohnungsbauförderung durch das Land Berlin erfolgte angesichts der veränderten Lage auf dem Wohnungsmarkt und der Haushaltssituation des Landes. Dieser Ausstieg aus der Anschlussförderung ist inzwischen rechtskräftig. Hätte das Land Berlin die Anschlussförderung weiter gezahlt, wäre die Haushaltsbelastung im der Summe weitaus größer, als durch die Zahlung von Bürgschaften bei Insolvenzverfahren.
Das neuerliche Urteil ändert nichts an der Richtigkeit des eingeschlagenen Weges.

