Wohnungsneubau löst keine sozialen Probleme
... so wenig wie die Entlassung des zuständigen Staatssekretärs
Zur Entlassung des Staatssekretärs Ephraim Gothe und zu den wohnungspolitischen Beschlüssen des Senats erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und bau- und wohnungspolitische Sprecherin Katrin Lompscher:
Die heutigen wohnungspolitischen Beschlüsse des Senats sind kein Paukenschlag – wohl aber die personellen Entscheidungen. Nach zähem Ringen wurde jetzt der Stadtentwicklungsplan Wohnen, dessen Entwurf seit Mai 2013 bekannt war, den Bezirken zur Stellungnahme weitergeleitet und ein Neubaufonds beschlossen. Dass Senator Müller im gleichen Atemzug seinen Bau-Staatssekretär entlassen hat, bietet nicht nur Spielraum für Interpretationen, sondern beweist einmal mehr den desolaten Zustand auf der Regierungsbank.
Erst zur Hälfte der Wahlperiode den Startschuss für geförderten Wohnungsbau zu geben, kommt im Grunde einer Bankrotterklärung gleich. Zumal es zur Ausgestaltung des Fonds nach wie vor auch innerhalb der Koalition Differenzen gibt.
Öffentliches Geld in nur zeitweise sozial gebundene Wohnungen mit Anfangsmieten von durchschnittlich 6,50 Euro pro m² zu investieren, ist keine langfristig angelegte soziale Wohnungspolitik. Und die Förderung von 1.000 Neubauwohnungen jährlich beantwortet schon gar nicht die Frage, wie es mit den bestehenden rund 140.000 Sozialwohnungen in Berlin weitergehen soll. Mietsteigerungen sind längst sozial nicht mehr tragbar, Verdrängung und Aufforderungen zur Kostensenkung Alltag.
Dies scheint Rot-Schwarz wenig zu interessieren. Der Senat konzentriert sich auf Neubau, um den Standortvorteil Berlins – die im Vergleich mit anderen Großstädten hohe Flächenverfügbarkeit – auszunutzen und zahlungskräftige Mieter zu bedienen. Diese Flächen sind zu über zwei Drittel in privatem Besitz, die geplante Neubauförderung ist ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Baukosten führen zwangsläufig zu Miethöhen, die nur für Besserverdienende tragbar sein werden.
Damit verfehlt der Senat seinen eigentlichen Auftrag: die soziale Wohnraumversorgung für die Berlinerinnen und Berliner zu gewährleisten, die aufgrund der unterdurchschnittlichen Einkommen zu fast 60 Prozent Anspruch auf eine Sozialwohnung haben.

