CDU und SPD verschieben Entfristung für promovierte Wissenschaftler*innen auf Sankt-Nimmerleins-Tag

In Berlin verschiebt die Regierungskoalition aus CDU und SPD die unbefristete Beschäftigung für promovierte Mitarbeiter*innen (Postdocs) in der Wissenschaft. Kurzfristig hat sie am 15. Juni 2023 im Berliner Abgeordnetenhaus beantragt, die Anschlusszusagen für Postdocs, vorgesehen ab Oktober 2023 bis zum April 2025, zu verschieben. Ob die Regelung angesichts der Ankündigungen der Koalition das Hochschulgesetz noch einmal zu überarbeiten Bestand hat, ist fraglich.   

 

Tobias Schulze, wissenschaftspolitischer Sprecher der Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus erklärt hierzu:

 

„Mit der Verschiebung der Anschlusszusagen wird die so dringend erwartete planbare Perspektive für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in unseren Universitäten zerstört. Angesichts der Klage der CDU gegen die Regelung soll mit der Verschiebung wohl das faktische Ende der geplanten Anschlusszusagen für Postdocs eingeleitet werden.

Im Rahmen der Anhörung im heutigen Wissenschaftsausschuss wurde deutlich, dass die Betroffenen dringend auf die Umsetzung des Gesetzes warten. Eine Verschiebung spielt nur denen in die Hände, die den Status quo mit mehr als 80 Prozent befristeter Beschäftigung im Mittelbau behalten wollen.

Die Koalition versucht, das Gesetz im Eilverfahren noch vor der Sommerpause durch das Parlament zu peitschen, obwohl dazu keine Notwendigkeit besteht. Zwischen der ersten Befassung im Parlament und der Verabschiedung werden letztendlich nur zwei Wochen liegen. Dabei spricht vom Zeitplan her nichts dagegen, das Gesetz nach der Sommerpause im Parlament zu behandeln, statt jetzt in der Prüfungsphase, die vor allem die Postdocs an den Hochschulen stemmen.

Während die Koalition keine Debatte zu ihrem Gesetzentwurf wollte, hat die Opposition heute die Anhörung der Betroffenen ermöglicht.“

 

 

Zum Hintergrund:

 

Mit der Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes hatte die Koalition aus SPD, LINKEN und GRÜNEN noch im September 2021 als erstes und einziges Bundesland den promovierten wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen eine planbare Perspektive in der Wissenschaft in Aussicht gestellt. Geregelt ist dies in § 110 Abs. 6 BerlHG. Dort wird allen Postdocs eine Anschlusszusage auf eine unbefristete und gleichwertige Stelle in der Wissenschaft zugesichert, wenn bestimmte wissenschaftliche Ziele erreicht werden. Diese Regelung wird bundesweit von Wissenschaftler*innen als Vorbild diskutiert.