Kompensation für Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden können, kommt zum Februar 2023

, Anne Helm
BildungAnne HelmCarsten SchatzDie Linke im Abgeordnetenhaus

Gemeinsame Presseerklärung der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus

Die Vorsitzenden der Koalitionsfraktionen, Raed Saleh (SPD-Fraktion), Silke Gebel und Werner Graf (Grünen-Fraktion) sowie Anne Helm und Carsten Schatz (Fraktion DIE LINKE) teilen mit:

Die Vorsitzenden der Koalitionsfraktionen haben sich heute darauf verständigt, noch in dieser Woche den Entwurf eines Nachteilsausgleichsgesetzes in das Parlament einzubringen.

Der Entwurf sieht vor, dass alle Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden können oder wollen, eine Kompensation in Höhe von 300 Euro monatlich erhalten. Im Fall, dass bei einer Verbeamtung diese in die Besoldungsgruppe A16 erfolgen würde, beträgt die Kompensation 250 Euro monatlich. Die Kompensation wird kostenneutral im Haushalt der Bildungsverwaltung abgebildet.

Die Regelung soll zum 1. Februar 2023 in Kraft treten und gilt ab dann sofort für alle Lehrkräfte, die aufgrund der Altersgrenze nicht verbeamtet werden können.