AfD-Antrag verstößt gegen Grundgesetz

BildungRegina Kittler

41. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin, 9. Mai 2019

Regina Kittler (LINKE):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In Berlin leben Menschen aus über 190 Nationen und vielen unterschiedlichen Sozialisationen und Kulturen zusammen. Dies sehen wir – die Linken, und ich denke, die Koalition insgesamt – als Bereicherung und zugleich als eine große Herausforderung an.

[Frank-Christian Hansel (AfD): Wir auch übrigens! –
Anne Helm (LINKE): Aber Sie
sind gerade nicht dran!]

Zusammenleben in Vielfalt gelingt nur dann, wenn wir die Vielfalt der Lebensentwürfe und Religionen und Weltanschauungen, die Individualität aller Bewohner und Bewohnerinnen akzeptieren und für eine demokratische Stadtkultur eintreten – auch in Kitas und Schulen.

[Beifall bei der LINKEN –
Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Die AfD will mit diesem Antrag Schulgesetz und KitaFöG ändern, um zu verhindern, dass Kinder religiös konnotierte Kopfbedeckungen in Schulen und Kitas tragen, und das betrifft also dann u. a. das Kopftuch, die Kippa oder Patka bzw. Turban.

[Hanno Bachmann (AfD): Nein! Keine Verhüllung! –
Frank-Christian Hansel (AfD): Sie reden Unsinn!]

– Sie sprachen von Kopfbedeckung. Lesen Sie mal nach! – Und diesem Antrag können wir nicht zustimmen, denn das wäre ein Verstoß gegen Artikel 4 Grundgesetz. Ich darf zitieren. Artikel 4 Grundgesetz:

Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

[Vereinzelter Beifall bei der LINKEN –
 Paul Fresdorf (FDP): Lesen Sie den Kommentar dazu! –Zuruf von der AfD: Sie haben ja keine Ahnung!
Können Sie nicht mal einen Juristen
nach vorne schicken? –
Weitere Zurufe von der AfD]

Das Grundgesetz ist ein Jedermann-Grundrecht und gilt selbstverständlich auch und vor allem für Kinder, auch wenn die AfD das nicht will.

[Gunnar Lindemann (AfD):
Gilt das auch für die Mauertoten?]

Die Religionsfreiheit ist Kindern also zu gewährleisten. Zum anderen ist auch das religiöse Erziehungsrecht der Eltern aus Artikel 6 Abs. 2 Grundgesetz und ebenfalls aus Artikel 4 Grundgesetz ableitbar und als schrankenloses Grundrecht zu gewährleisten.

[Oliver Friederici (CDU): Wer hat Ihnen
denn das aufgeschrieben? –
Thorsten Weiß (AfD): Aber wenn Mädchen
Zöpfe tragen, haben Sie damit ein Problem!]

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 6 – ich zitiere:

Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.

Schaue ich in die Begründung des Antrages, so wird deutlich, dass es mitnichten um das Kindeswohl geht und auch nicht um alle Religionen, sondern ausgerechnet das islamische Kopftuch verboten werden soll,

[Frank-Christian Hansel (AfD): Sie haben doch
gerade gesagt, Kinder auch!]

weil dies mit den zugewanderten Geflüchteten verbunden wird.

[Frank-Christian Hansel (AfD): Sie
widersprechen sich doch selbst!]

Der Antrag richtet sich also gezielt gegen diese Menschen, die hier Zuflucht gefunden haben.

Präsident Ralf Wieland:

Frau Kollegin! Ich darf Sie fragen, ob Sie zwei Zwischenfragen zulassen, einmal von Herrn Vallendar und einmal von Herrn Woldeit, jeweils von der AfD-Fraktion.

Regina Kittler (LINKE):

Nein, danke!

[Frank-Christian Hansel (AfD): Aber Ihren
Widerspruch erkennen Sie an! –
Udo Wolf (LINKE): Hör auf zu brüllen!]

Dazu möchte ich zum Abschluss aus dem Beschluss des Abgeordnetenhauses gegen Hass und Intoleranz, für Menschenwürde und Religionsfreiheit vom April 2018 zitieren:

Berlin ist die Hauptstadt einer freiheitlichen, pluralistischen Gesellschaft. Es gehört zu den Grundlagen unserer Gesellschaft, dass Bürgerinnen und Bürger die Freiheit haben, ihre religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisse ungestört, ohne Angst vor Verfolgung oder Gewalt auch öffentlich zu leben.

Am Schluss dieses Beschlusses des Berliner Abgeordnetenhauses steht:

Freiheit findet nur dort ihre Grenze, wo sie die unantastbare Menschenwürde verletzt oder die Freiheit eines anderen beeinträchtigt.

[Holger Krestel (FDP): Da werden Kinder
unter das Kopftuch gezwungen!]

Dies zu achten und zu verteidigen, entspricht dem Wesen unserer Stadt und ist allen Berlinerinnen und Berlinern gleichermaßen Anspruch wie Pflicht.

Das sollte unsere Antwort auf diesen Antrag sein.

[Beifall bei der LINKEN –
Beifall von Anja Schillhaneck (GRÜNE)]

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