Präsenzunterricht erst, wenn Bedingungen es erlauben

70. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin, 14. Januar 2021 

Zu "Der Regierende Bürgermeister muss handeln: Bildungspolitischer Neuanfang nach Schulöffnungsdesaster, Führung in der Pandemie und durch die Krise sicherstellen, Gesundheit und Bildung für unsere Kinder und Eltern gewährleisten" (Priorität der Fraktion der CDU)

Regina Kittler (LINKE):

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Was ist letzte Woche passiert? – Die MPK beschließt eine Verschärfung des Lockdowns, und die Senatorin verkündet nach Beratung mit den Vertreterinnen und Vertretern der Schulleiterverbände die schrittweise Öffnung der Schulen, eine falsche Entscheidung, die die Linksfraktion nicht mittragen konnte. Das habe ich vor genau einer Woche an dieser Stelle ausreichend und kritisch begründet.

Die CDU tat das auch. Vertreterinnen und Vertreter der Legislative haben also eine Entscheidung der Exekutive kritisiert und wollten eine Rücknahme selbiger. Ein breiter Protest von Eltern, Schülerinnen und Schülern, der GEW und Beschäftigten der Schulen, einschließlich Schulleiterinnen und Schulleitern, mit denen sich ihre Vertreterinnen und Vertreter offensichtlich nicht beraten hatten, erste eingereichte Klagen und eine Massenpetition, die innerhalb von eineinhalb Tagen über 40 000 Unterschriften hatte, forderten eine Rücknahme dieser Entscheidung.

Am Freitag änderte die Senatorin ihre Entscheidung. Das heißt, alle, die sich klar gegen die Entscheidung ausgesprochen und eine Rücknahme gefordert hatten, haben ihr Ziel erreicht, auch die CDU. Und was ist die Reaktion? – Diejenige, die ihre Entscheidung änderte, also nicht kritikresistent war, soll jetzt dafür entlassen werden? – Um es gleich am Anfang klar zu sagen: Die Linksfraktion wird diesen Antrag ablehnen.

Nicht, weil ich nicht auch im Nachgang eine kritische Auseinandersetzung befürworte, sondern weil es jetzt viel wichtiger ist, Beschlüsse zu fassen, was geschehen muss.

Dazu gehören folgende Fragen: Wie geht es nun pandemiebedingt weiter bis zu den Ferien und danach? Was sind die notwendigen und hinreichenden Bedingungen für eine Schulöffnung? Wie müssen wir mit Schülerinnen und Schülern umgehen, bei denen die Gefahr besteht, dass sie uns verloren gehen? Welche Initiativen müssen auf KMK-Ebene ergriffen werden? Und im Zusammenhang damit: Wie gehen wir mit dem Abiturjahrgang um?

Ich will unsere Vorschläge in diese Debatte einbringen, wiederholend aus der vorigen Woche und ergänzend dazu. Die Schulen sollten bis zu den Winterferien im Distanzunterricht bleiben. Das Kontakthalten im Distanzunterricht ist für Lehrkräfte und für Schülerinnen und Schüler verpflichtend. Ausnahmeregelungen können eigentlich nur zwei sein: Für Schülerinnen und Schüler, die uns sonst verloren gehen, sollte es Sonderregelungen in Kleinstgruppen in Schulen geben. Außerdem sollte es zur unbedingt Präsenz erfordernden Prüfungsvorbereitung zum Abitur eine Ausnahmeregelung geben. Nach den Winterferien wird Wechselunterricht in maximal halber Klassenstärke realisiert, wenn die Bedingungen es erlauben. Diese Bedingungen sind deutlich rückläufige Inzidenzen, kontinuierliche Schnelltests, beginnend mit allen, die in die Schule zurückkommen, FFP2-Masken für alle Beschäftigten an jedem Arbeitstag, ausreichend Lüftungsanlagen – da haben Sie recht, und noch mal: einschließlich der Max-Planck-Baumarktvariante. Der Wech­­sel­unterricht sollte solange fortgesetzt werden, bis die Inzidenzen unter 50 sind.

Präsident Ralf Wieland:

Frau Kollegin! Ich darf Sie fragen, ob Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Wild zulassen.

Regina Kittler (LINKE):

Nein! – Während der Zeit der Pandemie muss Schulen ermöglicht werden, in der Umsetzung von Bildung und Betreuung weitgehend autonome Entscheidungen treffen zu können; ich habe das letzte Woche schon begründet. Durch den Senat muss Rechtssicherheit geschaffen werden, dass auch Klassenarbeiten und Klausuren nicht unbedingt geschrieben werden müssen, wenn die Bedingungen es nicht hergeben. Schriftliche Prüfungen im Abiturjahrgang müssen in der Aufgabenstellung variabel auf die Schulsituation reagieren, und die Schulabschlüsse für die einzelnen Schülerinnen und Schüler gerecht ermöglicht werden. Wiederholungen, Anpassungen und Verschiebungen von Abschlussprüfungen bzw. die Anpassung der Abschlussanforderungen an die schulische Realität müssen ermöglicht werden, und in begründeten Einzelfällen auch eine Wiederholung des dritten und vierten Semesters. Auch das Aussetzen schriftlicher Prüfungen im Abitur muss diskutiert werden. Dazu sollte das Land Berlin umgehend in der KMK aktiv werden, und die KMK-Regeln, die einer Flexibilität hinsichtlich dieser Punkte entgegenstehen, sollten zeitlich befristet, für die Pandemiezeit ausgesetzt werden.

All das zu diskutieren und umzusetzen, das muss jetzt die Aufgabe der Stunde sein, und nicht irgendwelche Abwahlanträge, die hier wiederholt stattfinden. Ich glaube, Sie haben schon gegen fast alle einen Abwahlantrag gestellt.

Dass diese rot-rot-grüne Koalition Ihnen nicht passt, wissen wir; das müssen wir nicht laufend wieder von Ihnen erklärt bekommen.

Kontakt