Beschluss der Berliner Umsetzung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

27. Sitzung, 31. Mai 2018

Niklas Schrader (LINKE):

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Heute beschließen Sie die Berliner Umsetzung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung. Wir haben am Ende noch einmal ordentlich auf die Tube gedrückt beim Gesetzgebungsprozess, und wenn unser Gesetz jetzt wegen der komplexen Materie und wegen verschiedener schwieriger Fragen, die wir noch zu klären hatten, gut eine Woche später in Kraft tritt als geplant, dann, glaube ich, gibt es gravierendere und vor allem auch teurere Verspätungen in Berlin; das können wir verschmerzen.

Mit der Datenschutzgrundverordnung gibt es jetzt einheitliche Regelungen in Europa für die analoge und die digitale Welt, und es gibt auch stärkere Instrumente für die Aufsichtsbehörden auch in Berlin.

Viele Vereine, viele Blogger oder Unternehmen machen sich jetzt Sorgen, dass sie ihren eigenen Tätigkeiten nicht mehr nachgehen können. Ich sage Ihnen: Es gibt keinen Grund, in Panik zu verfallen, denn eines ist vielen gar nicht klar: Im Vergleich zum alten Datenschutzrecht in Deutschland und Berlin ändert sich materiell erst einmal gar nicht so unglaublich viel.

Das mit der Umsetzung, das ist ein bisschen so, wie mit unseren Kindern zu Hause. Diejenigen, die halt seit Jahren ihr Kinderzimmer nicht aufgeräumt haben, die haben es jetzt ein bisschen schwerer als diejenigen, die vorher schon Ordnung geschaffen haben. Bei den Sanktionen ist es ähnlich: Beraten und Unterstützen beim Aufräumen, das ist im Zweifel besser als Bestrafen. Das handhabe ich jedenfalls zu Hause so. Ich weiß, das sehen auch die Datenschutzbeauftragten so. So ist die DSGVO auch gedacht.

 

Vizepräsidentin Cornelia Seibeld:

Herr Kollege! Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Wild?

Niklas Schrader (LINKE):

Nein! – Was die Datenschutzgrundverordnung allerdings mit sich bringt, das ist ein Anlass für alle – und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine Berliner Behörde, ein Start-up oder einen Handwerksbetrieb handelt –, sich einmal gründlich und ausführlich mit dem Thema Datenschutz zu beschäftigen. Allein das, glaube ich, ist ein großer Erfolg der DSGVO. Ich finde, wir brauchen wirklich einen Bewusstseinswandel dahin gehend, dass Datenschutz nicht ein lästiger Hemmschuh ist oder irgendein Orchideenthema, für das sich nur Spezialisten und Nerds interessieren, sondern ein Schutz unser aller Persönlichkeitsrechte, der in allen Lebensbereichen gelten muss.

Was das Umsetzungsgesetz in Berlin angeht: Wir haben die Anhörung im Datenschutzausschuss gemacht und sie ausgewertet. Wir haben als R2G noch an einigen kritischen Punkten Lösungen gefunden. Das sind insbesondere Punkte, an denen Zielkonflikte ins Spiel gekommen sind. Ich nenne einmal die zwei wichtigsten Fragen: Erstens: Wie weit dürfen Regeln des Datenschutzes in die Arbeit der Presse hineinwirken, ohne die Pressefreiheit einzuschränken, die wir natürlich schützen wollen. Zweitens: Inwieweit verhindern Auskunft- und Informationsrechte die unabhängige Arbeit des Rechnungshofs. – Wir haben uns nicht verleiten lassen, das eine Grundrecht gegen das andere auszuspielen. Für mich heißt Pressefreiheit zum Beispiel nicht, dass bei Zeitungen, Verlagen und Rundfunk einfach überhaupt keine Datenschutzregeln gelten müssen. Nein, wir haben sehr präzise, eingegrenzte und ausgewogene Lösungen gefunden. Wir nehmen die Presseorgane aus der Datenschutzaufsicht heraus, aber eben nur dort, wo die rein journalistische Arbeit gemacht wird.

Ähnliches gilt für den Rechnungshof. Auch er bekommt keine Generalausnahme, sondern wir entbinden ihn von Informationspflichten, von Auskunftspflichten nur, soweit die unabhängige Prüfungstätigkeit betroffen ist. Deshalb glaube ich, diesem Anspruch, den Datenschutz im Sinne der DSGVO zu stärken und dabei andere Verfassungsziele zu berücksichtigen, dem sind wir ganz gut gerecht geworden.

Wenn Sie, geschätzte Frau Smoltczyk, auf einige Punkte hinweisen, bei denen wir noch schärfere Regelungen treffen oder noch weiter hätten gehen können, noch mehr Rechte für die Betroffenen und Ähnliches, dann ist das natürlich Ihre Aufgabe. Aber ich will hier auch deutlich machen, dass wir schon bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfes, also nicht erst bei der Anhörung, sondern schon vorher, viele Ihrer Hinweise haben einfließen lassen. Dadurch ist das Gesetz besser geworden. Dafür möchte ich Ihnen an dieser Stelle auch noch einmal ganz herzlich danken – und Ihrer Behörde natürlich auch.

Am Ende ist insbesondere eines übrig geblieben, nämlich die Frage nach den Sanktionsmöglichkeiten bei Datenschutzverstößen von öffentlichen Stellen. Das ist in der Tat keine leicht zu lösende Aufgabe. Auch die Vorschläge, die im Raum standen – also zum Beispiel Bußgelder gegen eine öffentliche Stelle zu verhängen –, sind nicht unproblematisch. Bußgelder, die von einer öffentlichen Stelle an eine andere öffentliche Stelle gezahlt werden, sind nicht zwangsläufig ein wirksames Sanktionsmittel. Deswegen haben wir uns erst einmal dagegen entschieden. Ich habe es in der ersten Lesung gesagt und sage es jetzt auch noch einmal: Die Möglichkeiten für die Datenschutzbeauftragte, einen Fachausschuss anzurufen und einen kritischen Vorgang im Ausschuss dem zuständigen Senatsmitglied vorzuhalten und den Senat dort direkt zur Rede zu stellen, das kann eine Stärkung für den Datenschutz sein – auch für die Datenschutzaufsicht. Wir haben in unserem Gesetz viele neue Regelungen getroffen, mit denen wir jetzt erst einmal in der Praxis Erfahrungen  sammeln müssen. Diese gehört dazu. Aber gerade hier sage ich: Das ist eine Chance. Lass uns das gemeinsam ausprobieren. Wenn wir es dann ausgewertet haben, müssen wir die Größe haben, gegebenenfalls zu sagen: An der einen Stelle haben wir nicht die ideale Lösung gefunden, da müssen wir das Gesetz vielleicht noch mal verbessern.

Noch eine Bemerkung zum Schluss: Ich plädiere dafür, dass wir über eine Änderung der Geschäftsordnung das Initiativrecht des Ausschusses für Datenschutz wieder einführen, sodass wir auch als Ausschuss, gegebenenfalls auf Anregung der Datenschutzbeauftragten, dem Plenum Beschlussempfehlungen vorlegen und dann auch auf das Handeln des Senats im Sinne des Datenschutzes Einfluss nehmen können.

Das kann ein zusätzlicher Baustein zur Stärkung des Datenschutzes sein. Diese Stärkung des Datenschutzes wollen wir als R2G. Dann müssen wir dafür eben auch die nötigen Instrumente schaffen. – Vielen Dank!