Volle Kontrolle für Bürger*innen – Einführung eines Online-Datenchecks für Berlin

Daten- und VerbraucherschutzNiklas Schrader

39. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin, 21. März 2019

Niklas Schrader (LINKE):

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Daten gehören mir, und über das, was mit ihnen passiert, will ich Bescheid wissen. Darauf habe ich einen Anspruch. Natürlich hat diesen Anspruch auch der Staat zu garantieren – das ergibt sich aus der Datenschutzgrundverordnung –, also auch die Behörden des Landes Berlin. Das tun sie auch. Ich kann Ihnen aber sagen: Einfach und unkompliziert ist eine Datenauskunft bei den Berliner Behörden nicht. Genau das wollen wir mit diesem Vorhaben – dem Online-Datencheck – ändern. Wir wissen alle: Berliner Behörden bieten immer mehr digitale Dienstleistungen an. Natürlich speichern und verarbeiten Behörden auch immer mehr Daten digital ­– gerade dann, wenn es um die sogenannten bürgernahen Dienstleistungen geht. Wenn man sein Recht auf Datenschutzauskunft dann in Anspruch nehmen will, ist es leider in der Regel noch so, dass man einen Antrag stellt, dann werden diese Daten ausgedruckt, und man bekommt sie mit der Post zugeschickt. – Wenn sich daran nichts ändert, ist die Entwicklung so, dass der Übergang der Verwaltung in das digitale Zeitalter voranschreitet, die Datenauskunft aber im analogen Zeitalter zurückbleibt. Das kann ja wohl nicht so bleiben!

Selbst bei den Datenkraken Facebook und Google ist es möglich – Herr Ziller hat es auch schon erwähnt –, mit einem Mausklick alle seine Daten herunterzuladen. Das ist relativ einfach. Da muss ich betonen: Wir als Staat können dann nicht hinter diesen privaten Unternehmen zurückbleiben. Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass die Datenauskunft bei den Behörden des Landes Berlin künftig unkompliziert online abgerufen werden kann. Wir starten mit dem Service-Konto Berlin; das liegt nahe. Aber perspektivisch wollen wir, dass man bei allen Behörden mit einem Login, mit einem Klick die Daten abrufen und sehen kann, welche Behörde zu welchem Zweck was über einen gespeichert hat. – Das ist das Ziel. Es doch völlig klar.

Herr Stettner! Sie haben gesagt, wir sind zu früh dran. – Nein! Man muss das doch jetzt einleiten, wo wir mitten drin sind im digitalen Übergang. Denn wir müssen jetzt dem Senat sagen: Baue schöne, große Fenster in das Haus, wenn du es baust, und nicht erst dann, wenn das Haus fertig ist. Deswegen ist es richtig, das jetzt zu machen.

Ich will noch auf eine Gefahr eingehen, auf die wir auch im Ausschuss gekommen sind und die ich hier auch noch einmal benennen möchte. Ein solcher Online-Datencheck darf nicht dazu führen, dass es plötzlich eine Art zentrale Datenbank über alle Vorgänge oder alle Daten der anfragenden Bürgerinnen und Bürger. Wir haben zu Recht enge Grenzen bei der Übermittlung von Daten zwischen Behörden. Da gibt es – das ist völlig richtig – rechtliche Vorschriften; diese müssen wir bewahren und schützen.

Vizepräsidentin Dr. Manuela Schmidt:

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Stettner?

Niklas Schrader (LINKE):

Nein, ich bin jetzt sowieso fertig. – Ich wollte eigentlich nur sagen, dass wir diese Vorschriften schützen müssen. wir geben dem Senat erst einmal einen Vertrauensvorschuss, dass er das hinbekommt. Frau Staatssekretärin Smentek hat gesagt: Das sollten wir hinkriegen. – Wir werden das Ganze weiter verfolgen, kritisch begleiten, damit es datenschutzrechtlich sauber gelingt. Ich glaube, das wird der Fall sein. – Vielen Dank!