Volksbefragung zur Einführung eines zusätzlichen gesetzlichen Feiertages

Michael Efler
Demokratie und BürgerbeteiligungMichael Efler

31. Sitzung, 27. September 2018

Dr. Michael Efler (LINKE):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! – Zunächst einmal, Herr Dregger, muss ich mit Erstaunen feststellen, dass ich voll und ganz mit Ihrer Rede übereinstimme – ich hoffe, das schadet Ihnen jetzt nicht.

Ich möchte mich zunächst ausdrücklich bei der AfD-Fraktion für diesen Antrag bedanken, weil Sie damit exemplarisch deutlich gemacht haben, wie wenig Sie eigentlich von direkter Demokratie und Bürgerbeteiligung verstehen.

Sie haben davon wirklich keine Ahnung, und ich will, bevor ich das an einem Zitat verdeutliche, wirklich noch einmal sagen: Dieser Antrag wirkt auf mich total dahingeschmiert und holprig. Sie verwechseln die Begriffe, in der Begründung steht „Volksabstimmung“, im Text selber „Volksbefragung“. Aber ich will – mit Genehmigung der Präsidentin – einmal ein Zitat vorlesen, das es ganz gut auf den Punkt bringt, warum ich diese Form der Volksabstimmung oder Volksbefragung ablehne:

Es ist eine undemokratische Zumutung, amtlich das ganze Volke zu einer unverbindlichen Meinungsäußerung aufzufordern. Wenn sich der Souverän äußert, dann entscheidet er auch … Die Volksbefragung ist kein Rechtsinstitut für eine demokratische Verfassung … In der Demokratie ist das Volk der Souverän … nicht Orakel und nicht Hampelmann.

Diese Worte sind aus dem Jahr 1958 vom damaligen Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU im Deutschen Bundestag, dem späteren Bundestagspräsidenten Rainer Barzel. Ich finde, er hat 100 Prozent recht mit dieser Aussage.

Vizepräsidentin Cornelia Seibeld:

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Dr. Michael Efler (LINKE):

Später! Ich möchte erst ausführen. – Denn Sie wollen ja, dass die Berlinerinnen und Berliner am Tag der Europawahl über die Festlegung eines gesetzlichen Feiertags abstimmen. Gleichzeitig soll dieses Ergebnis konsultativ sein. – Das ist eine Karikierung seiner selbst, und das ist sowohl ein Problem für die direkte Demokratie und auch für das Parlament. Denn wenn die Befragung nur als Richtschnur dient, dann wird der Souverän nicht ernst genommen. Wenn sie aber für verbindlich erklärt wird, dann ist das Parlament unter Druck, seinen Willen nicht mehr frei bilden zu können. Das passt einfach vorne und hinten nicht zusammen, und deswegen verwischen Sie auch die Begriffe.

Wenn wir uns einmal die Erfahrungen mit Volksbefragungen ein bisschen ansehen, dann kam man einfach nur sagen: Wir haben sehr negative Erfahrungen im In- und Ausland mit konsultativen Befragungen. Das beste Beispiel ist die Abstimmung über den Brexit: Die Brexit-Abstimmung war eine Volksbefragung. Sie ist von Herrn Cameron aus machtpolitischen Gründen durchgesetzt worden. Er wollte damit eine innenpolitische Blockade auflösen, und er wollte die Verhandlungsposition Großbritanniens gegenüber der EU verbessern. Beides ging granatenmäßig in die Hose: Cameron ist Geschichte, und die Briten haben jetzt den Salat.

Ich spreche nicht dagegen, dass man über den Brexit abstimmen kann. Das finde ich grundsätzlich gar nicht falsch; das sehen bestimmt viele anders. Aber in der Form, wie es gemacht worden ist, ist es hochproblematisch. Und mit diesem Instrument würden Sie dem Senat ein machtpolitisches und taktisches Instrument geben – völlig egal, welchem Senat, der hier gerade an der Regierung ist. Ich will nicht, dass der Senat oder auch das Abgeordnetenhaus über so eine Möglichkeit verfügen.

Das war übrigens schon immer meine Position, auch lange bevor ich hier ins Abgeordnetenhaus gewählt worden bin. Auch der Landesverband von „Mehr Demokratie“, der sich in solchen Fragen besser auskennt als Ihre Fraktion, lehnt die Einführung von konsultativen Volksbefragungen ab.

Wenn jetzt aber doch eine solche Volksbefragung für sinnvoll gehalten wird, dann kommt es auf das Wie an. Dazu wurde schon einiges gesagt. Was Sie vorschlagen, ist einfach ein Blankoscheck für den Senat: Der Senat soll alleine kraft eigener Wassersuppe, sage ich mal, diese Volksbefragung durchführen. Sie haben sich keine Gedanken über eine Rechtsgrundlage gemacht. Ich stimme ausdrücklich Herrn Dörstelmann und Herrn Dregger zu: Ein solches Instrument braucht eine Rechtsgrundlage, mindestens eine gesetzliche Grundlage. Ich glaube auch, dass es nicht ohne Änderung der Landesverfassung geht. Wie wollen Sie unter den zehn verschiedenen Varianten abstimmen? Welcher Vorschlag ist denn eigentlich angenommen? Gibt es ein Quorum? Gibt es eine Stichabstimmung? Wer ist abstimmungsberechtigt? Wie wird über die Vorschläge informiert? Darf der Senat informieren?

Das mögen für Sie alles bürokratische Lappalien sein. Aber in einer rechtsstaatlichen Demokratie, in der ich leben möchte, sind das elementare Verfahrensfragen, die man vorher klären muss, die man nicht einfach der Exekutive überantworten darf.

Es ist schon auch von Herrn Dregger darauf hingewiesen worden: Wer eine Volksabstimmung über Feiertage will, sogar eine verbindliche, der kann das machen, und zwar jetzt, sofort. Der kann das Feiertagsgesetz nehmen und da hineinschreiben, welchen Feiertag er für richtig hält, und kann dafür Unterschriften sammeln, das Institut des Volksbegehrens anwenden. Das wird dann zu einer verbindlichen Abstimmung, deswegen ist es auch entbehrlich.

Natürlich ist es sinnvoll – und so habe ich auch den Vorschlag der Freundinnen und Freunde der Grünenfraktion verstanden –, die Bürgerinnen und Bürger bei der Frage, wie wir uns im Bezug auf den Feiertag einigen, mitzunehmen. Natürlich kann man hierzu Bürgerforen durchführen; man kann auch eine Onlinepartizipation durchführen – aber bitte nicht das Instrument einer konsultativen Volksbefragung! Damit schaden Sie der direkten Demokratie; damit schaden Sie aber auch dem Parlamentarismus. Deswegen werden wir das mit Sicherheit nicht mitmachen. – Vielen Dank!

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