Sicherer Hafen für Schutzbedürftige

Aus dem AbgeordnetenhausFlüchtlingspolitikKatina Schubert

Gemeinsame Presseerklärung der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus

Das Land Berlin setzt ein eigenes humanitäres Aufnahmeprogramm für besonders Schutzbedürftige und Binnenvertriebene auf. 100 Menschen pro Jahr sollen auf diese Weise in Berlin Schutz und eine neue Heimat finden können. Dabei geht es insbesondere um Menschen aus Syrien und Nord-Irak, die dort wie die Jesid*innen immer noch als Opfer des IS-Terrors unter prekären Umständen leben. Einen entsprechenden Antrag bringt Rot-Rot-Grün am 27. September 2018 in das Abgeordnetenhaus ein.

Dazu Dr. Nicola Böcker-Gianini, integrationspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion: „Ich freue mich, dass wir dem Beispiel Brandenburgs folgen und in Berlin ebenfalls ein human-itäres Aufnahmeprogramm für besonders Schutzbedürftige Menschen umsetzen. Ein richtiger und wichtiger Schritt, in einer Zeit, in der sich die Lage insbesondere der Jesidinnen im Nord-Irak weiter verschlechtert.“

Dazu Katina Schubert, Sprecherin für Flüchtlingspolitik der Linksfraktion: „Berlin wird damit seiner Verantwortung gerecht, besonders bedrohten und verfolgten Menschen Schutz und Aufnahme zu garantieren. Geflüchtete brauchen Solidarität. Das ist unsere Aufgabe. 

Dazu Bettina Jarasch, Sprecherin für Integration und Flucht der Grünen-Fraktion: „Ich bin stolz darauf, dass Berlin gerade jetzt ein solches Zeichen setzt. Nicht Migration ist die Mutter aller Probleme, sondern die Angstmacherei auf dem Rücken von Flüchtlingen. Deutschland hat eine internationale Verantwortung für den Schutz der Menschenrechte. Rot-Rot-Grün zeigt, dass wir es mit dieser Verantwortung ernst meinen.“

Hintergrund: Berlin folgt mit diesem Programm dem Beispiel anderer Bundesländer wie Brandenburg, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein. § 23 des Aufenthaltsgesetzes ermöglicht es, Schutzbedürftigen einen Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen zu geben, ohne dass sie das Asylverfahren durchlaufen müssen. Die Auswahl der Schutzbedürftigen erfolgt vor Ort in Kooperation mit UN-Organisationen wie dem UNHCR oder IOM.