100 Jahre Frauenwahlrecht – Höchste Zeit für ein Paritätsgesetz

Die Linke im AbgeordnetenhausFrauenpolitikInes Schmidt

Vor genau 100 Jahren, am 12. November 1918, ist vom „Rat der Volksbeauftragten“ im Zuge der Novemberrevolution zum ersten Mal in der deutschen Geschichte die Einführung des allgemeinen, gleichen und geheimen Wahlrechts für Männer und Frauen beschlossen worden. Dazu erklärt die frauenpolitische Sprecherin Ines Schmidt:

Nach unzähligen harten Kämpfen wurde im November 1918 mit dem Frauenwahlrecht eine der absoluten Kernforderungen der Frauenbewegung endlich erfüllt. Es war ein zivilisatorischer Meilenstein, hinter den es kein Zurück mehr gab. Seitdem hat die Frauenbewegung trotz massiver Widerstände viele weitere Errungenschaften durchsetzen können.

Dennoch ist das Ziel einer Gleichstellung der Geschlechter nach wie vor nicht erreicht. Gerade in der Politik treten wir seit Jahren auf der Stelle. Seit 2017 liegt der Frauenanteil im Bundestag nur noch bei 31 Prozent und damit wieder auf dem Niveau wie vor 20 Jahren. Noch in der vorhergehenden Legislaturperiode lag der Frauenanteil bei 37 Prozent.

So darf es nicht weitergehen. Gerade in Zeiten, in denen die Frauen- und Gleichstellungspolitik immer heftigeren Angriffen von konservativen und rechten Kräften ausgesetzt ist, gilt es dem etwas entgegenzusetzen. Deshalb ist es höchste Zeit, dass die Bundespolitik ein Paritätsgesetz auf den Weg bringt. Bei allen Parlaments-, Ämter- und Gremienwahlen, bei allen Kandidaturen und Listen auf allen Ebenen muss eine feste 50-prozentige Frauenquote verankert werden.
Was bei unseren europäischen Nachbarinnen und Nachbarn in Frankreich, Belgien, Griechenland, Irland, Portugal, Slowenien, Spanien und selbst im konservativen, erzkatholischen Polen gelebte Realität ist, sollte auch bei uns verbindlich gesetzlich verankert  sein. Ob durch Wahlrechts- oder Verfassungsänderung: Die Hälfte der politischen Macht muss uns Frauen gehören.