Unabhängigkeit und Arbeitsfähigkeit des Berliner Verfassungsgerichtshofs sichern

Im Berliner Abgeordnetenhaus haben die Rechtspolitiker*innen aller demokratischen Fraktionen gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Justiz eine Änderung der Berliner Verfassung erarbeitet, die nun als Senatsvorlage eingebracht wird. Damit soll die Unabhängigkeit und die Arbeitsfähigkeit des Berliner Verfassungsgerichtshofes gesichert werden. 

Hierzu erklärt Damiano Valgolio, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke:

„Es ist höchste Zeit, dass wir den Berliner Verfassungsgerichtshof besser schützen und seine Unabhängigkeit und seine Arbeitsfähigkeit absichern. Wir können in den europäischen Nachbarländern Polen und Ungarn, aber auch in den USA beobachten, wie erstarkende Rechtsextremisten gegen die unabhängige Justiz vorgehen und insbesondere versuchen, die Verfassungsgerichte lahm zu legen. 

Deshalb ist es sehr gut, dass sich in Berlin alle demokratischen Fraktionen verständigt haben, mit einer Verfassungsänderung die Resilienz des Verfassungsgerichtshofes zu stärken. Für den Schutz der Demokratie ist die Einheit der Demokrat*innen erforderlich. Ähnliche Maßnahmen sind auf Bundesebene bereits für das Bundesverfassungsgericht beschlossen worden. Jetzt ziehen wir endlich nach. 

Wir wollen Regelungen, die für die Arbeitsweise und Funktionsfähigkeit des Verfassungsgerichtshofes wichtig sind, wie u.a. Vorschriften zur Amtszeit der Richter*innen oder zur Beschlussfähigkeit des Gerichts, in der Berliner Verfassung festschreiben. Diese lassen sich dann nur mit einer Zweidrittelmehrheit wieder ändern. So wird verhindert, dass mögliche rechtsextreme Mehrheiten im Parlament diese Regelungen mit einfacher Mehrheit kippen, um die Funktionsfähigkeit des Gerichtes oder seine Unabhängigkeit zu beeinträchtigen.“