Abrechnungsbetrug in der ambulanten Pflege

Abrechnungsbetrug in der ambulanten Pflege

Stefanie Fuchs

31. Sitzung, 27. September 2018

Stefanie Fuchs (LINKE):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute also einmal ein Antrag mit der Überschrift „Es reicht!“ – mit Ausrufezeichen. Ich finde es schon erstaunlich: Sie versuchen hier nämlich zu suggerieren, dass der Abrechnungsbetrug im ambulanten Pflegebereich gerade jetzt das größte unserer Probleme ist.

Nur mal so am Rande: Ich denke, wir haben viel größere Probleme im Bereich der Gewinnung von Pflegekräften und im Bereich der Leasingkräfte in der Pflege – um nur mal zwei wichtige Punkte zu nennen.

Nicht, dass Sie mich falsch verstehen! Das Thema Leistungsmissbrauchsbekämpfung ist seit 2013 wichtig in der Stadt. Deswegen hat auch „R2G“ diese Bekämpfung in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen. Wer das nachlesen möchte: Seite 227 des Koalitionsvertrages!

Aber kommen wir mal zu ein paar inhaltlichen Dingen Ihres Antrags. Vieles ist schon genannt worden. Erstens fordern Sie vom Senat, dass die Abrechnung zukünftig nur noch digital erfolgen soll. Hierzu möchte ich nur kurz darauf hinweisen, dass der Senat nur für die Abrechnung als Träger der örtlichen und überörtlichen Sozialhilfe zuständig und handlungsfähig ist. Die ambulanten Pflegedienste rechnen auch gegenüber den Pflegekassen und den Krankenkassen ab, und hier liegt die Handlungsweise nicht in den Händen des Senats.

Als zweiten Punkt fordern Sie verbindliche Anlaufstellen für anonyme Hinweise auf eventuellen Betrug. Auch hier möchte ich Ihnen gern den Hinweis auf die Ist-Situation geben. Mehrere Kranken- und Pflegekassen, die Bezirksämter und auch die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung haben sowohl webbasierte als auch telefonische Zugänge geschaffen, die anonyme Hinweise zu Korruptions- oder Betrugstatbeständen aufnehmen. Außerdem sind mit dem letzten Doppelhaushalt die Gelder für die Entfristung und Verstetigung von 24 Beschäftigungspositionen in den Bezirken zur Bekämpfung von Missbrauchsfällen zur Verfügung gestellt und entsprechend eingesetzt worden. Daraus ergaben sich auch mehr Kontrollen, und auch diese haben bereits ihre Wirkung entfaltet. Laut der Auswertung der Zielvereinbarung mit den Bezirken aus dem Juni 2018 in diesem Bereich werden monatlich 200 000 Euro weniger im ambulanten Bereich ausgegeben, da die Missbrauchsfälle schneller und effizienter erkannt und bearbeitet werden können.

Als Letztes möchte ich gern auf Ihre Forderung zur Schaffung eines polizeilichen Spezialermittlungsteams und einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft eingehen. Frau Radziwill hat es auch schon gesagt. Auch hier wieder der Verweis auf die Ist-Situation: In Berlin gibt es seit mehreren Jahren sowohl beim Landeskriminalamt als auch bei der Staatsanwaltschaft einen spezialisierten Ermittlungsbereich mit dem Schwerpunkt auf Abrechnungsbetrug und Leistungsmissbrauch in der ambulanten Pflege. Frau Radziwill sagte es schon: Nur drei weitere Bundesländer haben solch ein wirksames Mittel zur Bekämpfung. Berlin ist also auf einem recht guten Weg, die Missstände in der Abrechnung von ambulanten Pflegeleistungen zu bekämpfen, und ich hoffe, ich konnte damit einigermaßen klarmachen, warum ich über diesen Antrag doch sehr erstaunt war, und natürlich möchten auch wir uns bei den ambulanten Pflegekräften in dieser Stadt sehr herzlich bedanken. – Vielen Dank!

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