Berlin bei klinischer Versorgung von Coronapatienten nicht an Kapazitätsgrenze

Gesundheit

58. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin, 30. April 2020

Zu Gesetz über den Gesundheitsnotstand in Berlin (Priorität der Fraktion der CDU)

Dr. Wolfgang Albers (LINKE):

Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen, meine Herren! Eine Bemerkung vorweg kann ich mir nicht verkneifen. Zum Thema Mundschutz, Herr Zeelen, würde ich mich sehr zurückhalten. Das war Ihr Gesundheitsminister, der am 30. Januar der „Bild“-Zeitung erklärt hat, Mundschutz sei nicht notwendig: Das Virus wird nicht über den Atem übertragen.

[Heiterkeit]

– Ja, ist so. Ich kann es nicht ändern. Das hat er gesagt. –

Also gehen wir mal ganz nüchtern und sachlich an die Sache heran, obwohl ich nach der Rede Ihres Fraktionsvorsitzenden Dregger vorhin zur Aktuellen Stunde gar nicht mehr so recht verstehe, warum Sie diesen Gesetzesentwurf jetzt noch einbringen. Ihr Gesetz soll ja, so steht es in Ihrer Begründung zu § 12, zur Bewältigung dieser aktuellen Coronakrise möglichst sofort in Kraft treten, und seine Geltung ist dementsprechend ja auch nur bis zum 31.12.2020 begrenzt. Nun ist aber die Grundlage dieses Gesetzes die Feststellung eines akuten Gesundheitsnotstandes in dieser Stadt durch die Mehrheit dieses Parlaments, und diesen Gesundheitsnotstand definieren Sie als eine Situation, in der die Versorgungssicherheit durch das öffentliche Gesundheitswesen ernsthaft gefährdet erscheint.

Ihr Fraktionsvorsitzender hat aber vorhin in seiner Rede zur Aktuellen Stunde die Lage in der Stadt als zurzeit stabil bezeichnet und all denen gedankt, die dazu beigetragen haben, dass das so ist. Er hat eben nicht den Gesundheitsnotstand ausgerufen. Die Versorgungssicherheit durch das öffentliche Gesundheitswesen in Berlin war auch in den Hochzeiten dieser Krise zu keinem Zeitpunkt ernsthaft gefährdet. Zu keinem Zeitpunkt seit dem ersten Auftreten eines Coronafalles in der Stadt am 28. Februar sind wir bei der klinischen Versorgung der tatsächlich an dieser Infektion auch erkrankten Patienten an unsere Kapazitätsgrenzen geraten. Es gab – das ist unbestritten – mit dem Auftreten der ersten Fälle in Berlin Anlaufschwierigkeiten in der allgemeinen ambulanten Versorgung von Patienten. Die waren aber eher durch organisatorische und logistische Probleme bestimmt, nicht durch eine massive Zunahme von Covid-19-Erkrankten. Einen Gesundheitsnotstand haben die nicht begründet, und zur Diskussion und Situation in den Krankenhäusern ist schon einiges gesagt worden. Die aktuelle Auslastung nach der Anweisung, die planbaren Eingriffe herunterzufahren, lag über Wochen bei 50 Prozent und darunter. Die Häuser haben nicht einmal mehr ambulante Operationen vorgenommen in Erwartung der Dinge, die prognostiziert waren. Dazu hat der Kollege Schatz schon einiges gesagt. Den Gesundheitsnotstand, Herr Dregger, Herr Zeelen, wenn Sie es denn so wollen, haben bei mir vor allem die vielen Nicht-Coronapatienten beklagt, die allesamt nicht weniger krank, nicht weniger schwer krank sind und die auf ihre planbaren, aber medizinisch dennoch dringend notwendigen Eingriffe warten, weil sie Schmerzen haben, weil sie Angst haben und weil sich auch ihre Leiden möglicherweise verschlechtern. Deswegen ist es gut und unbedingt notwendig, wieder alle Kranken in den Blick zu nehmen und die Kliniken auch für sie wieder verfügbar zu machen.

Wenn Menschen mit Schlaganfällen und Herzinfarkten nicht mehr ins Krankenhaus kommen, dann ist in der Kommunikation etwas schiefgelaufen. So selbstkritisch muss man einfach sein.

Wir haben in Vorsorge 633 Intensivbetten für Coronapatienten in unseren Kliniken vorgehalten. Deren Auslastung lag im gesamten April im Schnitt bei 140 Betten täglich. Die höchste Auslastung dieses Kontingents lag bei 25,9 Prozent. Das war der 21. April. Da waren 164 ITS-Betten belegt. Die höchste Zahl an stationär zu versorgenden Covid-Patienten hatten wir am 10. April mit 615. Gestern, am 29. April, dem 62. Tag nach dem ersten Coronafall in dieser Stadt, waren 984 Infizierte auch akut erkrankt. 604 davon, das haben wir schon gehört, waren in stationärer Behandlung. Warum auch immer, seien es die getroffenen Maßnahmen, die wirksam waren, seien es möglicherweise auch andere Gründe: Diese Zahlen aus dem stationären Bereich begründen ebenfalls keinen Gesundheitsnotstand in dieser Stadt.

Unbestritten ist, dass es auch dort zum Teil erhebliche Versorgungsmängel bei den verschiedenen Schutzmaterialien gab und auch noch gibt, nicht weil die Krankenhäuser missgewirtschaftet oder falsch geplant hätten, sondern ganz einfach, weil der Verbrauch enorm angestiegen ist, weil die Zwischenhändler nicht mehr nachliefern konnten und Masken zum Beispiel auf dem internationalen Markt über die gewöhnlichen Bezugsquellen einfach nicht mehr zu bekommen waren.

Dieser Verbrauch ist nicht etwa deshalb angestiegen, weil die Patientenzahlen hochgeschnellt sind. Der ist trotz leer stehender Stationen angestiegen, weil zum Beispiel die Hygienevorschriften für das Personal geändert wurden und dadurch der tägliche Bedarf von Schutzmasken das übliche Maß weit überschritten hatte und die Nachlieferungen ausblieben. Hier kann ich den Lösungsvorschlägen, die Sie in Ihrem Gesetzesentwurf vorschlagen, einiges abgewinnen. Zur Verfügbarmachung von Material, so die Überschrift Ihres § 2, wollen Sie unter anderem Enteignungen zur Unterbindung eigennütziger Materialverwendung medizinisch oder pflegerisch notwendigen Materials möglich machen. Okay! Das Problem ist nur: Diese Materialien, die wir benötigen und die Sie gegebenenfalls requirieren wollen, wären zurzeit in Berlin gar nicht in ausreichendem Maß vorhanden, als dass man sie in großem Maße horten und demzufolge auch beschlagnahmen könnte.

Dann wollen Sie mit Ihrem § 2 Abs. 3 auch die aktuellen Wucherpreise für diese Materialien unterbinden, und Sie begründen Ihre Preisfestsetzung mit der Sozialpflichtigkeit des Eigentums,  weil Sie verhindern wollen, dass im Krisenfall auf Kosten der Allgemeinheit Sondergewinne erzielt werden. Dieser Gedanke der Unterbindung eigennütziger Materialverwendung und die Idee, Sondergewinne auf Kosten der Allgemeinheit zu unterbinden, sind uns durchaus sympathisch.

Das haben wir mit unserem Gesetz zum Mietendeckel auch schon bewiesen. Schön, wenn Sie dieser sozialstaatlichen Logik nun auch folgen sollten. Ihr Gesetz ist entbehrlich. Weder ist ein Gesundheitsnotstand vorhanden, noch benötigen wir Zwangsrekrutierungen von Personal, und die virtuelle Beschlagnahme von Schutzmaterial, das nicht vorhanden ist, hilft auch nicht wirklich. Vielleicht ersetzen Sie in Ihrem Antrag das Wort „Gesundheitsnotstand“ einfach durch „Wohnungsnotstand“, und dann reden wir noch mal darüber. – Vielen Dank!

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