Nachtragshaushalt für die Jahre 2018 und 2019

Haushalt und FinanzenSteffen Zillich

33. Sitzung, 15. November 2018

Steffen Zillich (LINKE):

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch unser Dank gilt dem Kollegen Klaus Feiler für jahrelange Zusammenarbeit aus unterschiedlichen Perspektiven unsererseits. Wir werden die Chance haben, ihm das in der nächsten Woche auch noch mal persönlich zu sagen.

Ja, dieser Nachtrag ist erst einmal Ausdruck einer guten Nachricht, was die finanzielle Situation des Landes betrifft. Wir erwarten in diesem Jahr wieder ein Finanzierungssaldo von gut 2 Milliarden Euro plus. Wir stehen also vor der Aufgabe, uns darum zu kümmern und zu entscheiden, was wir damit machen wollen. Wir haben uns dafür eingesetzt, dass wir hier als Parlament die Gelegenheit haben, unseren Beitrag dazu zu leisten. Wir begrüßen es daher, dass der Senat einen Nachtragshaushalt vorgelegt hat.

Natürlich geht an dieser Stelle wieder die Debatte um Tilgen oder Investieren los. Es ist nicht überraschend, dass auch gefordert wird, dass das Geld, das wir jetzt übrighaben, angesichts unseres Schuldenstandes in die Tilgung fließen soll. Aber noch mal: Vermögenspolitisch sind beide Antworten auf die Frage: Investieren oder tilgen? – gleich viel wert. Man muss sich fragen: Was ist für die Stadt derzeit am wichtigsten? Und man muss sich fragen: Was hat jeweils welche Risiken und Nebenwirkungen? Die Verschuldung ist für die Stadt abstrakt ebenso ein finanzpolitisches Risiko wie der Investitionsstau; allerdings muss man auch sagen, dass die Gefahr erheblich steigender Zinsbelastungen für den Landeshaushalt kurzfristig nicht droht, wenn man sich das Kreditportfolio, das wir haben, ansieht.

Eines will ich aber auch in Richtung CDU sagen, damit die Debatte vielleicht ein bisschen ehrlicher geführt wird: Man kann nicht einerseits fordern, dass Entschuldung prioritär sei, weil man die zukünftige Zinsbelastung in den Griff bekommen möchte, und andererseits zur selben Zeit fordern, die Lehrerinnen und Lehrer wieder zu verbeamten, und damit massiv finanzielle Belastungen in die die Zukunft verschieben. Das passt finanzpolitisch beides nicht zusammen, von den bildungspolitischen Implikationen ganz zu schweigen!

Wir bleiben dabei, einen deutlichen Schwerpunkt auf Investitionen zu legen, weil wir es im Interesse der Menschen dieser Stadt brauchen.

Dabei sind wir auch bei der ernsten Nachricht, die uns der Haushaltsstatus liefert: Wir werden wieder in einem erheblichen Umfang Investitionsmittel nicht ausgeben. Die Investitionen dauern länger. Die Kapazität fährt hoch, aber sie fährt viel zu langsam hoch. Das ist jetzt zunächst mal kein Argument dagegen, Geld für Investitionen zurückzulegen, wenn wir es denn haben, denn die Finanzierungsbedarfe, die Investitionsbedarfe bleiben. Und deshalb wird es auch richtig sein, wenn wir im Rahmen der Überschüsse, ob über SIWANA oder den Nachtragshaushalt, weiter Geld für Investitionen zurücklegen. Aber es heißt eben auch: Es ist die oberste Aufgabe für den Senat, sich um die Umsetzung zu kümmern. Wir erwarten vom Senat, dass er sich dieser Herausforderung prioritär widmet – praktisch und konzeptionell.

Wenn wir über die Verwendung von Überschüssen reden, müssen wir natürlich auch das strukturelle Saldo im Blick behalten. Insofern ist die Frage, was wir hier tun, wichtig. Es geht vor allen Dingen darum, Rücklagen zu bilden, Darlehensvergaben, Kapitalzuführungen zu machen, also nachhaltig vermögenswirksame Ausgaben, damit uns das strukturelle Saldo nicht aus dem Ruder läuft.  Das passiert im Kern mit diesem Nachtragshaushaltsentwurf, und das beantwortet vielleicht auch eine der Fragen, welche Maßnahmen dort drin sind – mit den Kapitalzuführungen an Vivantes, die HOWOGE, ITDZ und die Rücklagen für die Anschaffung von S-Bahnen.

Das finden wir dem Grunde nach richtig. Aus unserer Sicht stehen wir allerdings auch vor der erheblichen Aufgabe, uns bei der Verwendung der Jahresüberschüsse beim Thema Ankauf von Grundstücken für öffentliche Bedarfe handlungsfähig zu halten, damit unsere soziale Infrastruktur nicht durch die Entwicklung auf dem Grundstücksmarkt verdrängt wird. Gleiches gilt für die Nutzung des kommunalen Vorkaufsrechts.

Im Entwurf werden noch ein paar andere Themen angesprochen, wo politische Verabredungen abgebildet werden, soweit es haushaltsrechtlich notwendig ist. Das betrifft das Thema 30 Jahre friedliche Revolution, das betrifft das Thema 100 zusätzliche Stellen für die Beschleunigung des Wohnungsbaus. Wir werden darüber zu reden haben, ob das noch für weitere politische Verabredungen gelten muss.

Zum Thema Verpflichtungsermächtigung hat der Kollege Schneider das gesagt, was es auch aus unserer Sicht dazu zu sagen gibt. Da müssen wir ganz genau gucken: Wir müssen sehen, inwieweit dadurch die Entscheidungen kommender Haushaltsberatungen vorweggenommen werden. Aber da gibt es Instrumente, genau das zu steuern.

In diesem Sinne werden wir in den Haushaltsberatungen einiges zu bereden haben. Ich bin mir sicher, dass wir auf der übernächsten Plenarsitzung hier einen Nachtragshaushalt, der mit Freude unsere Zustimmung findet, vorliegen haben werden. – Danke schön!