Berliner Gewerbeüberwachung neu strukturieren – Selektive Kontrollpraxis beenden, Zuständigkeit aus der Polizei herauslösen

Beschluss der Fraktion vom 13. Dezember 2022

Die Fraktion Die LINKE im Abgeordnetenhaus von Berlin setzt sich in der Regierungskoalition dafür ein, die Gewerbeüberwachung im Land Berlin grundlegend umzugestalten. Die Gewerbeüberwachung muss wieder effektiv, breitenwirksam und diskriminierungsfrei organisiert werden. Dafür muss die Gewerbeüberwachung aus der Zuständigkeit der Polizei ausgegliedert und in die Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Wirtschaft überführt werden.

Hintergrund und Begründung:

 

Die Koalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag von 2021 vorgenommen, einen Vorschlag zur Neuorganisation der Gewerbeüberwachung im Land Berlin zu entwickeln. Hintergrund ist die aktuelle komplizierte Zuständigkeitsstruktur und damit einhergehende Defizite in der Überwachungspraxis. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft hatte im Jahr 2020 die Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) beauftragt, eine umfassende Untersuchung zu Organisation und Praxis der Gewerbeüberwachung im Land Berlin anzustellen. Auf dieser Grundlage sollte die Neuorganisation diskutiert werden.

 

Die Studie liegt nun vor und stellt gravierende rechtliche, organisatorische und Effizienz-Defizite bei der Gewerbeüberwachung fest. Diese haben ihre Ursache in erster Linie in der bundesweit einzigartigen Organisationsstruktur. Zuständig für die Gewerbeüberwachung ist der Gewerbeaußendienst beim LKA. Dieser steht unter der Fachaufsicht von SenWEB, die Dienstaufsicht liegt bei SenInnDS. Die polizeiliche Schwerpunktsetzung führt laut Studie dazu, dass einige Gewerbebereiche überhaupt nicht, andere wiederum nur sporadisch und nicht flächendeckend überwacht werden, bestimmte Gewerbe aber regelmäßig. Dieser selektive Charakter der Berliner Gewerbeüberwachung bedeutet einen überproportionalen und stigmatisierenden Kontrolldruck für bestimmte (post)migrantische Gewerbe.

 

Hinzu kommt, dass Polizei und Ordnungsämter teils rechtsstaatlich problematische Einsätze durchführen. Als Teil der Gewerbeüberwachung beleuchtet die Studie der Praxis der Verbundeinsätze, die in den vergangenen Jahren vor allem als Maßnahme zur Bekämpfung der sogenannten “Clankriminalität” galten, aber auch bei anderen polizeilichen Schwerpunkten eingesetzt wurden. DIE LINKE kritisiert die sogenannten “Verbundeinsätze gegen die Clankriminalität” bereits seit Längerem. Erstens ist deren Vermengung von gewerberechtlichen und strafprozessualen Maßnahmen rechtlich problematisch. Zweitens tragen die teilweise durch hohe Polizeiaufgebote und ein rabiates, öffentlichkeitswirksames Vorgehen charakterisierten Einsätze zur Stigmatisierung migrantischer Gewerbetreibender bei. Denn während sie seitens der Polizei als Vorgehen gegen organisierte kriminelle Strukturen dargestellt werden, konnte bisher kein Zusammenhang der für die Kontrollen ausgewählten Orte mit organisierter Kriminalität plausibel dargelegt werden. Da diese Kontrollen sich ausschließlich gegen (post)migrantische Gewerbe richten, die damit unter Generalverdacht gestellt werden, muss diese Praxis daher als Diskriminierung eingeschätzt werden. Diese Einschätzung haben nicht nur betroffene Gewerbetreibende und ihre Gäste geäußert, auch aus der Wissenschaft kommt entsprechende Kritik. 

 

Die HWR-Studie bestätigt diese Kritik. Sie hält fest, dass die Verfolgung von Straftaten von Ordnungsaufgaben in Gewerbeangelegenheiten zu trennen ist und das Gewerberecht folglich kein Türöffner für die Strafverfolgung sein darf. Genau in diesem Sinne aber – also als „Türöffner“ oder “trojanisches Pferd”, wie es in der Studie eine hochrangige Beamtin formuliert – versteht und nutzt die Polizei die Verbundeinsätze. An deren Effizienz herrschen zwar behördenintern Zweifel, trotzdem haben sie sich als hauptsächliche Praxis der Gewerbeüberwachung etabliert. Hintergrund sind knappe personelle Ressourcen bei den polizeilichen Stellen, die für Gewerbeüberwachung zuständig sind, sowie überlappende Zuständigkeiten mit anderen Behörden wie beispielsweise den Ordnungsämtern.

 

Insgesamt stellt die Studie fest, dass die Gewerbeüberwachung sich maßgeblich an Zielvorgaben und Schwerpunktsetzungen der Polizeiarbeit orientiert. Beispielsweise gibt es einen konstant hohen relativen Kontrollumfang bei Betreiber*innen von Spielhallen und Gaststätten mit Spielautomaten, während die Behörden bei finanzdienstleistungs- und immobilienbezogenen Gewerbearten wie z. B. bei Immobilienmakler:innen, Güterhändler:innen, Finanzanlagevermittler:innen, Pfandleiher:innen oder Versteigerern im Verhältnis zu den Verdachtslagen nur sehr selten Kontrollen durchführen. Weiterhin bemängelt die Studie, dass die Fach- und Dienstaufsicht für die Gewerbeüberwachung bei zwei verschiedenen Senatsverwaltungen liegen, nämlich der Gewerbe- und der Innenverwaltung. Das führt zu Kompetenzgerangel: so kommt es vor, dass eine Dienststelle Kontrollschwerpunkte festlegt, für die aber von der anderen Dienststelle nicht ausreichend Personal zur Verfügung gestellt wird.

 

Praxis und Organisation der Gewerbekontrollen im Land Berlin sind dringend reformbedürftig. Die gegenwärtige Praxis der Gewerbekontrollen ist ineffektiv und verstößt eklatant gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung von Gewerbetreibenden. Die Verortung der Gewerbeüberwachung beim LKA führt dazu, dass Gewerbetreibende in erster Linie als mögliche Tatverdächtige von Straftaten angesehen werden, denen mit repressiven Mitteln der Ausforschung, Informationsgewinnung und Strafverfolgung begegnet wird. Die Fraktion DIE LINKE möchte, dass gewerbeordnungsrechtlichen Prinzipien wie der Gewerbefreiheit und der rechtsstaatlichen Gleichbehandlung aller Gewerbetreibenden Geltung verschafft wird.

 

Die Gewerbeüberwachung muss dazu vollständig aus der Zuständigkeit des Landeskriminalamts der Polizei herausgelöst und in die Zuständigkeit der Wirtschaftsverwaltung überführt werden, um die rechtsstaatlich problematische Vermengung von Strafverfolgung und Gewerbeüberwachung zu beenden. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu einer notwendigen Entpolizeilichung staatlicher Aufgabenwahrnehmung und ermöglicht es auch, das ineffiziente Zuständigkeitswirrwarr zwischen Innen- und Wirtschaftsverwaltung zu beenden. Die Verfolgung bzw. Verhinderung von Straftaten im Rahmen des strafprozess- und polizeirechtlichtlichen Instrumentariums wird dabei ebensowenig eingeschränkt wie das Vorgehen des Zolls gegen Schwarzarbeit oder die Leistung von Amtshilfe durch die Polizei bei Einsätzen der Ordnungsämter, sollte dies im Einzelfall erforderlich sein.

 

Außerdem sollten die zuständigen Stellen, wie alle öffentlichen Stellen, durch entsprechenden Schulungen diskriminierungssensibel aufgestellt werden. Eine regelmäßige externe Evaluation der Kontrollpraxis würde dabei helfen und könnte die Effizienz der Gewerbeaufsicht steigern und bewirken, den Kontrollschwerpunkt auf die Bereiche zu legen, bei denen die meisten und schwersten Verstöße gegen das Gewerberecht stattfinden.  

 

 

 

 

 

Humanitäre Hilfe für Kriegsgeflüchtete aus der Ukraine muss gesamtdeutsche Aufgabe sein

, Anne Helm
Aus dem AbgeordnetenhausEuropaFlüchtlingspolitikAnne HelmCarsten Schatz

Gemeinsame Presseerklärung der Fraktionen von SPD, Grüne, CDU, Linke und FDP im Abgeordnetenhaus von Berlin

Die Fraktionen von SPD, Grüne, CDU, Linke und FDP im Abgeordnetenhaus von Berlin fordern von der Bundesregierung finanzielle und logistische Unterstützung bei der Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine.

Die größte europäische Fluchtbewegung seit dem Zweiten Weltkrieg stellt unsere Stadt vor enorme Herausforderungen. Bereits jetzt schon sind knapp drei Millionen Menschen vor den russischen Aggressoren aus der Ukraine geflohen, rund 150.000 Menschen allein nach Deutschland, davon der Großteil nach Berlin. Prognosen der Vereinten Nationen sprechen von bis zu zehn Millionen Menschen, die noch aus ihrer Heimat, der Ukraine, ins Ausland fliehen könnten.

Berlin kann die Versorgung und Unterbringung der vor Krieg und Zerstörung Schutzsuchenden nicht allein bewältigen. Derzeit nimmt das Land Berlin so viele Geflüchtete aus der Ukraine auf, wie alle anderen Bundesländer zusammen. Um eine Überlastung der Hilfseinrichtungen in der Hauptstadt zu verhindern, setzen sich die fünf Fraktionen für eine gerechte Verteilung der Geflüchteten im gesamten Bundesgebiet ein.

Raed Saleh, Fraktionsvorsitzender SPD-Fraktion: „Neben die militärischen Fragen und den wirtschaftlichen und politischen Druck auf Putin tritt der Umgang mit der absehbar größten Fluchtbewegung seit dem 2. Weltkrieg in die politische Gesamtverantwortung des Bundes.“

Silke Gebel, Fraktionsvorsitzende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion: „Berlin ist eine solidarische Stadt und zeigt aktuell unglaubliche Hilfsbereitschaft! Ich bin regelmäßig am Hauptbahnhof und sehe, was die Berlinerinnen und Berliner für ihre Mitmenschen in Not leisten. Aber: Berlin braucht jetzt Support vom Bund! Wir brauchen eine Beteiligung an den Kosten und verbindliche Vorgaben. Es geht um Unterkünfte, Schulen, Sprachkurse und Zugang zu Arbeit und gesellschaftlicher Teilhabe. Wir können besser helfen, wenn wir uns gemeinsam unterhaken – je schneller, desto besser.“

Werner Graf, Fraktionsvorsitzender Fraktion Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion: „Für uns ist klar: Berlins Türen stehen nicht nur für weiße Ukrainerinnen und Ukrainer offen, sondern auch für queere und BPoC-Geflüchtete. Alle Menschen haben ein Recht auf Schutz – und den bekommen sie in Berlin. Der Bund muss dringend dafür sorgen, dass für  die oft traumatisierten Menschen eine gesicherte rechtliche Aufenthaltsperspektive geschaffen wird. Wir brauchen zudem dringend mehr Ressourcen, um Berlins großes Engagement halten zu können.“

Kai Wegner, Fraktionsvorsitzender CDU-Fraktion: „Wir sind uns unserer Verantwortung auch in der Opposition bewusst. Die Bewältigung dieser humanitären Katastrophe ist ohne Frage eine Aufgabe von nationaler Tragweite. Die Bundesregierung muss handeln, damit alle Menschen, die vor Putins Krieg fliehen, angemessen untergebracht und versorgt werden können. Dazu sollte die regionale Verteilung der Flüchtlinge nach Königsteiner Schlüssel erfolgen. Notwendig ist eine deutschlandweite Kraftanstrengung. Senat und Bundesregierung stehen vor einer großen Aufgabe.“

Anne Helm und Carsten Schatz, Fraktion Die Linke: „Der Bundestag sollte die gesetzlichen Grundlagen dafür schaffen, dass die Geflüchteten aus der Ukraine Leistungen nach SGB II/XII, also über die Jobcenter statt über die Sozialämter beziehen können. Damit würden Länder und Kommunen personell und finanziell erheblich entlastet werden. Vor allem aber würde es den angekommenen Menschen helfen, schnell Zugang zum hiesigen Arbeitsmarkt zu finden. Dieser sollte uneingeschränkt möglich sein. Zudem müssen alle geflüchteten Menschen zügig einen Anspruch auf Integrations- und Sprachkurse erhalten.“

Sebastian Czaja, Fraktionsvorsitzender FDP-Fraktion: „Als Fraktion der FDP haben wir bereits früh einen Bund-Länder-Gipfel gefordert. Die Bundesregierung muss den Rahmen für die Registrierung endlich festlegen und schnellstmöglich eine Lösung finden, die alle Bundesländer an der Aufnahme der Geflüchteten aus der Ukraine beteiligt. Das Bündeln gemeinsamer Kapazitäten und Expertise ist der richtige Schritt, um sich der immensen Herausforderung dieser humanitären Situation zu stellen.“