Berliner Gewerbeüberwachung neu strukturieren – Selektive Kontrollpraxis beenden, Zuständigkeit aus der Polizei herauslösen

Beschluss der Fraktion vom 13. Dezember 2022

Die Fraktion Die LINKE im Abgeordnetenhaus von Berlin setzt sich in der Regierungskoalition dafür ein, die Gewerbeüberwachung im Land Berlin grundlegend umzugestalten. Die Gewerbeüberwachung muss wieder effektiv, breitenwirksam und diskriminierungsfrei organisiert werden. Dafür muss die Gewerbeüberwachung aus der Zuständigkeit der Polizei ausgegliedert und in die Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Wirtschaft überführt werden.

Hintergrund und Begründung:

 

Die Koalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag von 2021 vorgenommen, einen Vorschlag zur Neuorganisation der Gewerbeüberwachung im Land Berlin zu entwickeln. Hintergrund ist die aktuelle komplizierte Zuständigkeitsstruktur und damit einhergehende Defizite in der Überwachungspraxis. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft hatte im Jahr 2020 die Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) beauftragt, eine umfassende Untersuchung zu Organisation und Praxis der Gewerbeüberwachung im Land Berlin anzustellen. Auf dieser Grundlage sollte die Neuorganisation diskutiert werden.

 

Die Studie liegt nun vor und stellt gravierende rechtliche, organisatorische und Effizienz-Defizite bei der Gewerbeüberwachung fest. Diese haben ihre Ursache in erster Linie in der bundesweit einzigartigen Organisationsstruktur. Zuständig für die Gewerbeüberwachung ist der Gewerbeaußendienst beim LKA. Dieser steht unter der Fachaufsicht von SenWEB, die Dienstaufsicht liegt bei SenInnDS. Die polizeiliche Schwerpunktsetzung führt laut Studie dazu, dass einige Gewerbebereiche überhaupt nicht, andere wiederum nur sporadisch und nicht flächendeckend überwacht werden, bestimmte Gewerbe aber regelmäßig. Dieser selektive Charakter der Berliner Gewerbeüberwachung bedeutet einen überproportionalen und stigmatisierenden Kontrolldruck für bestimmte (post)migrantische Gewerbe.

 

Hinzu kommt, dass Polizei und Ordnungsämter teils rechtsstaatlich problematische Einsätze durchführen. Als Teil der Gewerbeüberwachung beleuchtet die Studie der Praxis der Verbundeinsätze, die in den vergangenen Jahren vor allem als Maßnahme zur Bekämpfung der sogenannten “Clankriminalität” galten, aber auch bei anderen polizeilichen Schwerpunkten eingesetzt wurden. DIE LINKE kritisiert die sogenannten “Verbundeinsätze gegen die Clankriminalität” bereits seit Längerem. Erstens ist deren Vermengung von gewerberechtlichen und strafprozessualen Maßnahmen rechtlich problematisch. Zweitens tragen die teilweise durch hohe Polizeiaufgebote und ein rabiates, öffentlichkeitswirksames Vorgehen charakterisierten Einsätze zur Stigmatisierung migrantischer Gewerbetreibender bei. Denn während sie seitens der Polizei als Vorgehen gegen organisierte kriminelle Strukturen dargestellt werden, konnte bisher kein Zusammenhang der für die Kontrollen ausgewählten Orte mit organisierter Kriminalität plausibel dargelegt werden. Da diese Kontrollen sich ausschließlich gegen (post)migrantische Gewerbe richten, die damit unter Generalverdacht gestellt werden, muss diese Praxis daher als Diskriminierung eingeschätzt werden. Diese Einschätzung haben nicht nur betroffene Gewerbetreibende und ihre Gäste geäußert, auch aus der Wissenschaft kommt entsprechende Kritik. 

 

Die HWR-Studie bestätigt diese Kritik. Sie hält fest, dass die Verfolgung von Straftaten von Ordnungsaufgaben in Gewerbeangelegenheiten zu trennen ist und das Gewerberecht folglich kein Türöffner für die Strafverfolgung sein darf. Genau in diesem Sinne aber – also als „Türöffner“ oder “trojanisches Pferd”, wie es in der Studie eine hochrangige Beamtin formuliert – versteht und nutzt die Polizei die Verbundeinsätze. An deren Effizienz herrschen zwar behördenintern Zweifel, trotzdem haben sie sich als hauptsächliche Praxis der Gewerbeüberwachung etabliert. Hintergrund sind knappe personelle Ressourcen bei den polizeilichen Stellen, die für Gewerbeüberwachung zuständig sind, sowie überlappende Zuständigkeiten mit anderen Behörden wie beispielsweise den Ordnungsämtern.

 

Insgesamt stellt die Studie fest, dass die Gewerbeüberwachung sich maßgeblich an Zielvorgaben und Schwerpunktsetzungen der Polizeiarbeit orientiert. Beispielsweise gibt es einen konstant hohen relativen Kontrollumfang bei Betreiber*innen von Spielhallen und Gaststätten mit Spielautomaten, während die Behörden bei finanzdienstleistungs- und immobilienbezogenen Gewerbearten wie z. B. bei Immobilienmakler:innen, Güterhändler:innen, Finanzanlagevermittler:innen, Pfandleiher:innen oder Versteigerern im Verhältnis zu den Verdachtslagen nur sehr selten Kontrollen durchführen. Weiterhin bemängelt die Studie, dass die Fach- und Dienstaufsicht für die Gewerbeüberwachung bei zwei verschiedenen Senatsverwaltungen liegen, nämlich der Gewerbe- und der Innenverwaltung. Das führt zu Kompetenzgerangel: so kommt es vor, dass eine Dienststelle Kontrollschwerpunkte festlegt, für die aber von der anderen Dienststelle nicht ausreichend Personal zur Verfügung gestellt wird.

 

Praxis und Organisation der Gewerbekontrollen im Land Berlin sind dringend reformbedürftig. Die gegenwärtige Praxis der Gewerbekontrollen ist ineffektiv und verstößt eklatant gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung von Gewerbetreibenden. Die Verortung der Gewerbeüberwachung beim LKA führt dazu, dass Gewerbetreibende in erster Linie als mögliche Tatverdächtige von Straftaten angesehen werden, denen mit repressiven Mitteln der Ausforschung, Informationsgewinnung und Strafverfolgung begegnet wird. Die Fraktion DIE LINKE möchte, dass gewerbeordnungsrechtlichen Prinzipien wie der Gewerbefreiheit und der rechtsstaatlichen Gleichbehandlung aller Gewerbetreibenden Geltung verschafft wird.

 

Die Gewerbeüberwachung muss dazu vollständig aus der Zuständigkeit des Landeskriminalamts der Polizei herausgelöst und in die Zuständigkeit der Wirtschaftsverwaltung überführt werden, um die rechtsstaatlich problematische Vermengung von Strafverfolgung und Gewerbeüberwachung zu beenden. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu einer notwendigen Entpolizeilichung staatlicher Aufgabenwahrnehmung und ermöglicht es auch, das ineffiziente Zuständigkeitswirrwarr zwischen Innen- und Wirtschaftsverwaltung zu beenden. Die Verfolgung bzw. Verhinderung von Straftaten im Rahmen des strafprozess- und polizeirechtlichtlichen Instrumentariums wird dabei ebensowenig eingeschränkt wie das Vorgehen des Zolls gegen Schwarzarbeit oder die Leistung von Amtshilfe durch die Polizei bei Einsätzen der Ordnungsämter, sollte dies im Einzelfall erforderlich sein.

 

Außerdem sollten die zuständigen Stellen, wie alle öffentlichen Stellen, durch entsprechenden Schulungen diskriminierungssensibel aufgestellt werden. Eine regelmäßige externe Evaluation der Kontrollpraxis würde dabei helfen und könnte die Effizienz der Gewerbeaufsicht steigern und bewirken, den Kontrollschwerpunkt auf die Bereiche zu legen, bei denen die meisten und schwersten Verstöße gegen das Gewerberecht stattfinden.  

 

 

 

 

 

Rot-Rot-Grün führt unabhängige*n Polizei- und Bürger*innenbeauftragte*n ein

Gemeinsame Pressemitteilung der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus

Die Mitarbeiter*innen der Berliner Verwaltung und der Polizei leisten wesentliche Arbeit für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Doch Regeln durchzusetzen und die Ansprüche der Bürger*innen an Politik und Verwaltung zu erfüllen, kann auch mit Konflikten verbunden sein. Beschwerden können bislang lediglich an die Behörde selbst oder an die Justiz gerichtet werden. Um das Vertrauen in den funktionierenden Rechtsstaat zu erhöhen, schafft die rot-rot-grüne Koalition die Stelle einer/eines unabhängigen Beauftragten für Bürger*innen- und Polizeiangelegenheiten und setzt damit ein weiteres ihrer innenpolitischen Versprechen um.

Als Bürger*innenbeauftragte*r ist sie oder er dafür da, Probleme der Bevölkerung mit der Berliner Verwaltung zu lösen. Dazu gehört, Bürger*innen anzuhören, Petitionen entgegenzunehmen und Aufklärungsarbeit zu leisten. Dabei muss die zuständige Stelle der oder dem Beauftragten über Maßnahmen, Fortgang und Ergebnis des Verfahrens berichten. Als Polizeibeauftragte*r vermittelt er oder sie zwischen Betroffenen und der Berliner Polizei und hat gegenüber Polizei und Innenverwaltung weitergehende Eingriffs- und Untersuchungsbefugnisse. So kann er oder sie zum Beispiel handelnde Personen befragen oder Akten einsehen. Außerdem ist die oder der Beauftragte auch bei Diskriminierungsvorwürfen im Kontext von Schule zuständig

Die Stelle des oder der Bürger*innen- und Polizeibeauftragte*n ist explizit auch als Ansprechpartner*in für die Polizeidienstkräfte und die Mitarbeiter*innen der Verwaltung ausgelegt. Beispiele wie die jüngst bekannt gewordenen rechtsextremen Äußerungen in Chatgruppen der Polizei, die Affäre um giftige Schießstände oder die Vorgänge mit rechtsextremem Hintergrund in der Polizeiakademie zeigen, dass Beschwerden auch außerhalb des Dienstwegs möglich sein müssen. In Rheinland-Pfalz hat sich dieses Modell bewährt, Vorbild ist auch die Wehrbeauftragte der Bundeswehr.

Es erklären die innenpolitischen Sprecher:

Frank Zimmermann, SPD-Fraktion: „Wir schaffen mit dem Bürgerbeauftragten eine echte Ombudsstelle für die Berlinerinnen und Berliner, um etwaige Konflikte mit der Verwaltung auch ohne Gericht oder förmliche Verfahren auszuräumen. Die Ombudsperson ist als Polizeibeauftragter Ansprechpartner und Mediator sowohl für Bürger*innen als auch für Polizistinnen und Polizisten.“

Niklas Schrader, Fraktion Die Linke: „Mit diesem Gesetz setzen wir eine langjährige bürgerrechtliche Forderung um. Was rechtliche Stellung und Ermittlungsbefugnisse betrifft, geht das Berliner Modell weiter als alle, die es bislang in verschiedenen Bundesländern gegeben hat. Wir erhoffen uns davon nicht nur eine unabhängige Aufklärung von einzelnen Missständen, sondern auch eine Verbesserung der polizeilichen Fehlerkultur.“

Benedikt Lux, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: „Ich freue mich sehr über dieses wichtige Gesetz und danke allen daran Beteiligten! Wir alle verfolgen das Ziel, das Vertrauen in die Arbeit der Verwaltung und der Polizei zu stärken. Der oder die Beauftragte kann helfen, Missstände wie rechtsextreme Umtriebe in der Polizei unabhängig zu untersuchen und aufzuklären. Als nächstes müssen wir eine möglichst gute personelle Ausstattung der Stelle verhandeln und eine allseits anerkannte Person für den Posten finden.“