Linke und Grüne fordern Opferschutzgesetz für Berlin

Gemeinsame Pressemitteilung der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus

Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE fordern den Senat auf, ein Landesopferschutzgesetz für Berlin vorzulegen. In einem Antrag (Drucksache 19/1206), der am morgigen 5.10.2023 ins Plenum des Abgeordnetenhauses eingebracht wird, sind folgende Eckpunkte eines Opferschutzgesetzes beschrieben:

 

  • Ein Rechtsanspruch für die Betroffenen von Straftaten auf Beratung und Unterstützung
  • Ein aktives Zugehen auf Betroffene von Straftaten, damit ihnen die Unterstützungsmöglichkeiten bekannt werden
  • Die Stärkung der Prävention zur Unterbindung künftiger Straftaten, insbesondere im Bereich der häuslichen Gewalt
  • Die verlässliche und dauerhafte Finanzierung der Berliner Opferschutzeinrichtungen und Beratungsstellen

 

Wichtig ist insbesondere, dass noch unter der rot-grün-roten Koalition initiierte erfolgreiche Pilotprojekt „Servicestelle proaktiv für Betroffene von Straftaten“ flächendeckend auf Berlin auszudehnen und entsprechend zu finanzieren. Kern dieses Pilotprojekts ist es, auf Betroffene von Straftaten aktiv zuzugehen und ihnen individuell ein bedarfsgerechtes Unterstützungsangebot zu machen, um die erlittenen Beeinträchtigungen zu überwinden und Retraumatisierungen zu vermeiden.

 

Petra Vandrey, rechtspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, erklärt:

 

„Betroffene von Straftaten dürfen nicht alleine gelassen werden. Wir wollen, dass jede und jeder Betroffene einer Straftat Hilfe erfährt, wenn sie gebraucht wird. Die Verfolgung von Straftaten ist nur eine Seite der Medaille, der Umgang mit den Geschädigten die andere. Opferschutz und die Unterbindung künftiger Gewalt- und Straftaten, gerade im Bereich der häuslichen Gewalt, sind extrem wichtig. Mit dem von uns vorgeschlagenen Gesetz zur Unterstützung von Betroffenen von Straftaten, dem UBSG, würde das Land Berlin effektiven Opferschutz rechtlich und finanziell absichern. Zukünftig sollten Menschen, die eine Gewalt- oder Straftat erfahren, über ihre Rechte Bescheid wissen und unterstützt werden. Das Gesetz wäre ein echter Meilenstein für mehr Sicherheit in Berlin.“

 

Sebastian Schlüsselburg, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, erklärt:

 

„Das Gesetz zur Unterstützung Betroffener von Straftaten war ein wichtiger Punkt LINKER Justizpolitik im rot-grün-roten Senat. Viele Betroffene von Straftaten erhalten nicht die Unterstützung, die ihnen zusteht, weil sie von den Angeboten nichts wissen oder weil die institutionelle Förderung von Unterstützungsangeboten fehlt. Beide Mängel sollte das Gesetz beheben. Mit dem heutigen Antrag wollen wir den Senat dazu bewegen, die umfangreichen Vorarbeiten der Verwaltung aufzugreifen und das Projekt zu Ende zu bringen. Die Rückschrittskoalition kann an dieser Stelle zeigen, dass sie die Bearbeitung von Straftaten nicht nur als Polizeiaufgabe sieht, sondern als gesamtgesellschaftliche Herausforderung, die vielschichtiger Lösungen bedarf."