Urteil gibt der Berliner Justizverwaltung Hausaufgaben auf

Zum heute veröffentlichten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu dengesetzlichen Regelungen zur Vergütung von Gefangenenarbeit erklärt der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus Sebastian Schlüsselburg:

 

„Mit seinem heute verkündeten Urteil zur Vergütung von Gefangenenarbeit in Bayern und Nordrhein-Westfalen hat das Bundesverfassungsgericht ein Grundsatzurteil gesprochen. Es hat festgelegt, dass gesetzlich klar und nachvollziehbar bestimmt werden muss, welche Bedeutung dem Faktor Arbeit auch im Vergleich zu anderen Behandlungsmaßnahmen zukommen soll, welche Ziele mit dieser Behandlungsmaßnahme erreicht werden sollen und welchen Zweck die vorgesehene Vergütung für geleistete Arbeit dabei dient.

Besonderes Augenmerk muss dabei daraufgelegt werden, dass das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich kritisiert, dass weder in Bayern noch in NRW eine kontinuierliche, wissenschaftliche Evaluation der Resozialisierungswirkung von Arbeit und deren Vergütung stattfindet.

Dieses Urteil gibt der Berliner Justizverwaltung Hausaufgaben auf. Es muss nun zeitnah überprüft werden, ob das Berliner Strafvollzugsgesetz den nun klar formulierten verfassungsrechtlichen Ansprüchen an die Regelungen des Zwangs zur Arbeit und den dafür vorgesehen Vergütungen im Strafvollzug gerecht wird.

Ebenfalls sichergestellt werden muss die vom Gericht eingeforderte kontinuierliche, wissenschaftliche Evaluation. Für all das muss auch in den bereits in Kürze stattfindenden Haushaltsberatungen Vorsorge getroffen werden. Denn auch wenn das Gericht Bayern und NRW zwei Jahre Übergangsfrist einräumt, sollten Berlin im Interesse derer, die in Berliner Vollzugsanstalten auf die Reintegration in die Gesellschaft warten, schnell und entschlossen vorangehen.“