Verbrennen ausländischer Flaggen nicht geduldet
Gemeinsame Presseerklärung der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus
Die rechtspolitischen Sprecher der Koalitionsfraktionen Sven Kohlmeier (SPD), Sebastian Schlüsselburg (DIE LINKE) und Benedikt Lux (Bündnis 90/Die Grünen) erklären:
Die Koalitionsfraktionen sind sich einig, dass das Verbrennen von ausländischen Flaggen nicht geduldet werden kann und wir alle gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen wollen, dies auch durchzusetzen. Deshalb haben wir ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Abgeordnetenhauses in Auftrag gegeben. Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Abgeordnetenhaus von Berlin stellt klar, dass die Polizei Auflagen erlassen muss, um gegen das Verbrennen ausländischer Nationalflaggen auf Demonstrationen einschreiten zu können. Wir fordern die Versammlungsbehörde eindringlich auf, bei Demonstrationen, bei denen es zu Flaggenverbrennungen kommen kann, solche Auflagen zu erlassen. Insbesondere verpflichtet uns die Shoah, die in Berlin geplant und von hier aus gesteuert wurde, das öffentliche Verbrennen von Israel-Flaggen konsequent zu verhindern. Des Weiteren fordern wir von der Berliner Polizei jeden Fall des öffentlichen Fahnen-Verbrennens genau zu dokumentieren, da ein Anfangsverdacht der Volksverhetzung gem. § 130 StGB bestehen kann. Die Koalitionsfraktionen werden eine Anhörung im Rechtsausschuss zu dem Thema und dem Gutachten des WPD beantragen.