Schutz vor sexualisierter Gewalt an Schulen: Der Senat betreibt Arbeitsverweigerung

Zur Antwort des Senats auf seine schriftliche Anfrage zu den Schutzkonzepten gegen sexualisierte Gewalt an Schulen erklärt Dr. Klaus Lederer, queerpolitischer Sprecher der Linksfraktion Berlin:

"Es ist absolut inakzeptabel, dass der Senat sich bei der Umsetzung der Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt offenbar nicht für zuständig hält. Laut Schulgesetz sind alle Schulen in Berlin dazu verpflichtet, Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt zu entwickeln. Es liegt in der Verantwortung des Senats, die Schulen in die Lage zu versetzen, diesem Auftrag nachzukommen. Stattdessen drängt sich der Eindruck auf, dass er seine Verantwortung gänzlich auf die Schulen abwälzt und sich nicht einmal zu einer Bewertung des Sachstands in dieser Frage durchringen kann. Das ist aktive Arbeitsverweigerung.

Die in der  Antwort der Senatsbildungsverwaltung genannten Träger und Fachstellen erledigen ihre Arbeit oftmals auf eigene Kosten. Die bisher veranschlagten 150.000 Euro pro Haushaltsjahr reichen nicht aus, um die nötige gebotene Unterstützung der Schulen und der schulpsychologischen und inklusionspädagogischen Unterstützungszentren (SIBUZe) in der gebotenen Qualität sicherzustellen. Wildwasser e.V. und HILFE-FÜR-JUNGS e.V. haben als beteiligte Träger bereits im Juli mit einem Brandbrief auf die herrschenden Missstände aufmerksam gemacht – bisher ohne Erfolg.

Der Senat muss seiner Verantwortung nachkommen, die Umsetzung der Schutzkonzepte aktiv begleiten und für die bedarfsgerechte Ausstattung der beteiligten Akteure sorgen."