Versprochen, gehalten: Jugendförder- und Beteiligungsgesetz beschlossen

Gemeinsame Presseerklärung der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus

Das Abgeordnetenhaus hat heute das Jugendförder- und Beteiligungsgesetz beschlossen. Mit dem neuen Gesetz werden Angebote für Kinder und Jugendliche in ganz Berlin endlich nach vereinbarten Standards finanziert. Zudem bekommen die Kinder und Jugendlichen das Recht, selbst über die Angebote der Bezirke mitzubestimmen.

Melanie Kühnemann-Grunow,Sprecherin für Jugend und Familie, SPD-Fraktion: 

„Mit dem Gesetz lösen wir ein wichtiges Versprechen aus der Koalitionsvereinbarung ein. Künftig erfolgt die Zuweisung der Finanzen für die Kinder- und Jugendarbeit auf Grundlage konkret definierter Vorgaben. Mit einer Ausstattung je nach Kassenlage ist endlich Schluss. Alle Kinder und Jugendlichen sollen vor Ort gleichermaßen gute Bedingungen haben und gefördert werden. Die Schwerpunkte für die konkrete Ausgestaltung der Angebote setzen die bezirklichen Jugendhilfeausschüsse selber.“

Katrin Seidel, Sprecherin für Kinder, Jugend und Familie, Fraktion DIE LINKE:

„Auch bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen beschreiten wir Neuland. Sie bekommen das verbindliche Recht an Entscheidungen mitzuwirken, die sie und ihr Umfeld betreffen. Die Bezirke müssen die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen bei der Planung und Entscheidung über die Angebote nachweisen. Jeder Bezirk erhält zusätzlich 2,5 Stellen, um das sicherzustellen. Das Gesetz ist ein echter Gewinn für das Lernen und Erfahren direkter Demokratie.“ 

June Tomiak,Sprecherin für Jugend, Grünen-Fraktion:

„In der parlamentarischen Debatte haben wir wichtige Anregungen der Jugendverbände, von Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, des Landes- und der bezirklichen Jugendhilfeausschüsse erhalten und  aufgegriffen So sollen bei der Finanzierung künftig die Tarifabschlüsse des Landes Berlin berücksichtigt werden, denn gute Arbeit ist eine wichtige Voraussetzung für gute Qualität. Neu ist ebenfalls, dass alle Angebote auch für junge Menschen bis 27 Jahren zugänglich sind und Inklusion zu einem festen Grundsatz der Kinder- und Jugendarbeit wird.“

Die Sprecherinnen betonen gemeinsam:

„Vieles von dem, was wir heute beschlossen haben, müssen wir erst erproben. Nach zwei Jahren wird geprüft, wie sich das Gesetz im Alltag bewährt. Wir plädieren dafür, die Chancen, die das Gesetz bietet, schnell zu nutzen. Wir laden alle Beteiligten jetzt schon ein, gemeinsam an seiner Weiterentwicklung mitzuarbeiten.“

Hintergrund:

Mit dem Gesetz erhalten Leistungen der Kinder- Jugendarbeit gemäß § 11 des SGB VIII eine neue Rechtsgrundlage. Für Angebote wie zum Beispiel von Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Ferienreisen oder der politischen und kulturellen Bildung gilt künftig ein Leistungsversprechen. Diese Leistungen werden nach vereinbarten Standards finanziert, für die die Bezirke vom Land das Geld bekommen. Neu im Gesetz ist auch die Stärkung der Kinderbeteiligungsrechte. In der Planung der Angebote in den neu eingeführten bezirklichen Jugendförderplänen müssen sie einbezogen werden. Ein Landesjugendförderplan wird ebenfalls erarbeitet werden. Bereits im Vorgriff auf die bevorstehenden Haushaltsberatungen wurden für die Realisierung des Gesetzes von den Koalitionsfraktionen insgesamt 25 Mio. Euro für die nächsten vier Jahre verabredet.