Beschluss über Gedenkort fällt im Bundestag

KulturRegina Kittler

48. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin, 31. Oktober 2019

Zu "Ein Denkmal zur Mahnung und Erinnerung an die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft" (Priorität der AfD-Fraktion)

Regina Kittler (LINKE):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Neben viel Prosa, davon viel aus Plenar- und Ausschussprotokollen des Deutschen Bundestages und den Anträgen von CDU/CSU sowie SPD im Bundestag aus den Jahren 2015 bis 2019 zusammengesammelt, enthält der vorliegende Antrag zusammengefasst zwei Aufforderungen an den Senat, erstens, sich im Einvernehmen mit der Bundesregierung für die Errichtung eines Denkmals zur Mahnung und Erinnerung an die Opfer des Kommunismus und der kommunistischen Gewaltherrschaft in Deutschland einzusetzen und zweitens, schon mal geeignete Grundstücke zu suchen und mit dem Bund in Gespräche über die Nutzung im Sinne des Antrags einzutreten. Dazu ist Folgendes festzustellen: Eine Beschlussfassung über einen nationalen Gedenkort obliegt dem Deutschen Bundestag. Die Umsetzung hat die Bundesregierung zu verantworten. Seit 2013 wird dies im Deutschen Bundestag diskutiert. Alle Fraktionen der demokratischen Parteien haben einem solchen Anliegen zugestimmt, auch die Linksfraktion.

Dazu wurde 2017 eine Anhörung im Ausschuss für Kultur und Medien durchgeführt, ohne dass es in der 18. Wahlperiode zu einem obligatorischen Errichtungsbeschluss kam.

Deshalb hat die Bundesregierung auch noch nicht gehandelt. Nun haben die Fraktionen von CDU/CSU und SPD, das wurde gerade erwähnt, im Juni 2019 den Antrag mit dem Titel: 30 Jahre Friedliche Revolution, Drucksachennummer 19/10613, eingebracht. Die Begründung des AfD-Antrags verweist nun auf diesen Antrag. Worauf die AfD allerdings nicht verweist, ist, dass sich ihr Abgeordneter Chrupalla in der Debatte zum Antrag der Koalition am 6. Juni 2019 gegen eine Gedenkstätte, gegen ein Denkmal und gegen ein Aufarbeitungszentrum aussprach. Was will die AfD denn nun? Auf Bundesebene sind Sie dagegen, und hier auf der Landesebene wollen Sie, dass sich unser Senat mit der Bundesregierung dafür einsetzt. Vielleicht einigen Sie sich da erst einmal mit Ihren eigenen Leuten im Bundestag. Das wäre sicherlich angebracht.

Zum Antrag der Koalition hat sich für die Linksfraktion im Bundestag Matthias Höhn positioniert und zum Anliegen an sich bereits 2017 unser Mitglied des Bundestages Sigrid Hupach. Die Linksfaktion des Abgeordnetenhauses teilt die Meinung unserer Bundestagsfraktion und damit auch das Anliegen der Errichtung eines Gedenk- und Erinnerungsortes. Dass die AfD-Fraktion des Abgeordnetenhauses einer Beschlussfassung des Deutschen Bundestages vorgreifen will, lehnen wir ebenso ab, wie vor der Vorlage des Konzeptes für ein Denkmal zur Erinnerung und Mahnung an die Opfer nach passenden Grundstücken zu suchen. Liegt ein solches Konzept vor, wird der Senator für Kultur zur Unterstützung und Zusammenarbeit sicherlich bereit sein. So sei angemerkt, mein Kollege von der SPD hat es schon gesagt, dass gerade dieser Senator und unsere Koalition so viel gerade für Gedenken und Erinnern, wie schon lange nicht, getan haben.

Eines möchte ich über den Antrag der AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus abschließend jedoch noch festhalten. Er ist offensichtlich Teil Ihrer Strategie, sich als Vollender der Wende zu stilisieren. Das sind Sie nicht, auch wenn Sie es mantramäßig wiederholen. Ich nehme Ihnen auch nicht ab, dass Sie, wie es in Ihrem Antrag steht, um die verheerenden Folgen totalitären Denkens und Handelns oder um die Notwendigkeit zur Ermunterung zum Widerstand gegen die Verletzung von Menschenrechten wissen wollen. Dagegen sprechen die vielen dokumentierten volksverhetzenden Aussagen vieler AfD-Mitglieder, die in Führungspositionen bei Ihnen sind und/oder in Parlamenten sitzen. Das allein reicht uns schon als Grund, Ihre Anträge abzulehnen.

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