Gesetz zum Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Anne Helm

52. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin, 16. Januar 2020

Anne Helm (LINKE):

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Ja, es war durchsichtig, dass die AfD diese Vorlage dazu missbrauchen würde, um hier weiterhin ihre Hetzkampagnen gegen Medien und Presse fortzusetzen.

Worum es eigentlich geht, das haben meine Kollegen Zimmermann und Goiny schon ganz gut erörtert. Wen das interessiert, dem empfehle ich, das noch mal nachzuhören oder nachzulesen. Aber gut, dann nutze auch ich jetzt die Gelegenheit: Reden wir mal über die duale Medienordnung und den Rundfunkbeitrag!

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind natürlich nach wie vor essenziell für die Grundversorgung, und das gerade in Zeiten von Redaktionssterben und in Zeiten, wo viele Journalisten in die PR wechseln. Weil sie dort sicherere Jobs haben, wird das auch so bleiben.

Auch wenn die Öffentlich-Rechtlichen nach wie vor großes Vertrauen genießen, stehen sie unter einem erheblichen Spar- und Reformdruck. Diese Debatten werden wir uns auch durch eine Indexierung nicht ersparen können. Darum sind wir als Linke der Überzeugung, dass wir vor allem eine Beitragsstabilität und eine soziale Entlastung brauchen. Deswegen schlagen wir vor, dass wir eine prinzipielle Befreiung bei Sozialhilfeempfängerinnen und -empfängern einführen und ähnlich wie beim Wohngeld eine staatliche Entlastung zum Ausgleich haben. Das würde auch gleichzeitig alle anderen Beitragszahlerinnen und -zahler entlasten.

Was hingegen die Idee der AfD von Pressefreiheit und Staatsferne ist, das hat man ja jetzt an dieser grotesken Kampagne zum Omagate erleben können.  Übrigens, Herr Kollege, wir sind für den WDR überhaupt nicht zuständig – Ich weiß nicht, ob Sie es nicht schon wussten, aber Sie sitzen im Berliner Abgeordnetenhaus. Aber Ihre Kameraden in NRW haben jetzt die geheimdienstliche Durchleuchtung und eine Gesinnungsprüfung für alle freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gefordert.

Daran merkt man – wenn man diesen Herrn ans Ruder lässt –, was dann passieren wird: Mit Pressefreiheit und Staatsferne ist es dann vorbei.

Aber wenn wir etwas aus dieser Schlammschlacht lernen konnten, dann ist es das, dass die freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Öffentlich-Rechtlichen besser geschützt werden müssen. Wenn infolge ihrer Arbeit Neonazis vor ihrer Tür stehen, wie z. B. bei Julian Feldmann und Danny Hollek, oder wenn Richard Gutjahr und seine Familie über Jahre durch eine antisemitische Hetzkampagne terrorisiert werden, dann müssen sie auf die Unterstützung ihrer Arbeitgeber zählen können.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie uns im Gespräch bleiben, wie wir zusammen den gemeinsam getragenen Rundfunk zu einem modernen und das Beitragsmodell zu einem gerechteren machen können! Die Vorlage, die wir gerade besprechen, ist dabei zwar kein großer Wurf. Aber wir beraten sie selbstverständlich sachgemäß im Fachausschuss und berücksichtigen dabei auch die Einwände der Datenschutzbeauftragten. Und vor allem weisen wir gemeinsam jegliche Versuche von rechts zurück, unsere Pressefreiheit zu erodieren. – Ich danke Ihnen!