Starker öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist unverzichtbar

Medien

Änderung Medienstaatsvertrag

67. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin, 19. November 2020

Zu "Gesetz zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Erster Medienänderungsstaatsvertrag)"

Carola Bluhm (LINKE):

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal ist es ja ein sehr erfreuliches, versöhnliches Ereignis, dass ich meinen beiden Vorrednern von SPD und CDU in eigentlich allen Punkten, die hier bisher erörtert worden sind, zustimmen kann. Das gibt es auch nicht so oft.

Wir reden heute über den Ersten Medienänderungsstaatsvertrag und damit über eine Anhebung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent. Der Beitrag ist nicht willkürlich gewählt – das ist schon gesagt worden –, er ist eine Empfehlung der KEF, die den Finanzbedarf der Rundfunkanstalten ermittelt hat. Es ist trotzdem keine Formalie, dass wir heute darüber reden, weil es ist zum einen eine Frage der Transparenz, aber dann auch der Akzeptanz, und zum anderen erleben wir – und das haben wir auch hier am Eingang der Debatte auf unsägliche Weise erlebt, finde ich – seit Jahren eine verstärkte, oft emotional und kontrovers geführte Auseinandersetzung um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Das müssen wir eben auch einordnen in unsere Debatte: Es gibt die politische und die notwendig medienpolitische und gesellschaftliche Einordnung in diesem Zusammenhang.

Zum Finanziellen ist schon etwas gesagt worden: Die geplante Anhebung ist die erste seit zwölf Jahren. In dieser Zeit sind die Kosten gestiegen – übrigens auch für gute Arbeit, offensichtlich null und nichts relevant für die AfD –, aber es sind auch die Einnahmen gesunken, und 2015 ist der Rundfunkbeitrag um 48 Cent abgesenkt worden. Wenn wir berücksichtigen, dass die Rundfunkanstalten selbst sagen, sie brauchen 3 Milliarden Euro mehr und die KEF davon auch die Hälfte als erwiesen und anerkannt ausweist, dann zeigt sich, dass die 86 Cent doch eine moderate Erhöhung sind.

Aber die Gretchenfrage ist doch: Wie hältst du’s mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, und was ist er uns wert? – und das geht viel stärker über die Frage hinaus, ob 86 Cent angemessen sind oder nicht.

Er hat einen rechtlich verankerten demokratischen und kulturellen Auftrag in unserer Gesellschaft. Ihm obliege die unerlässliche Grundversorgung, urteilt das Bundesverfassungsgericht bereits 1986. Und gerade in den Zeiten, in denen die Gegner der Demokratie, Verschwörungstheoretiker und andere ihre kruden Theorien und Hassbotschaften in den sozialen Medien verbreiten können, wird umso deutlicher, wie wichtig jener Auftrag ist. Um diesen Auftrag erfüllen zu können, müssen die Öffentlich-Rechtlichen ausreichend finanziert sein – und auch das ist rechtlich festgelegt; man schaue sich auch mal die rechtlichen Grundlagen an, ehe man hier so kühne und weltabgewandte Thesen formuliert –, denn dem dient die Erhöhung des Rundfunkbeitrags, und auch deshalb findet sie unsere Unterstützung.

Doch liegt der Wert, den wir dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk beimessen, für uns Linke nicht in einem Automatismus von Beitragserhöhungen. Medienpolitisch und gesellschaftlich braucht es unter den demokratischen Kräften eine Debatte, einen Diskurs über Auftrag und Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Frage der Finanzierung kann eben nur ein Teil, wenn auch ein entscheidender sein. Und ja: Die Zeit ist reif für eine echte Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems im Sinne breiterer medialer Teilhabe, sozialer Gerechtigkeit, guter Information, Unterhaltung und Beratung, breiter Akzeptanz, Barrierefreiheit und auch einer stärkeren Zuwendung zu den sich immer stärker ausdifferenzierenden Nutzergewohnheiten.

Es geht also darum, den Beitrag zur Sicherung der Medienvielfalt und zur öffentlichen Meinungsbildung, den die Anstalten leisten, weiterzuentwickeln und zu sichern. Ein starker öffentlich-rechtlicher Rundfunk für alle ist unverzichtbar, das hat auch diese Debatte noch mal gezeigt. Ich schließe mich der Hoffnung an, dass im sachsen-anhaltinischen Landtag am 15. Dezember doch noch auch mit der CDU eine Mehrheit für diesen Medienänderungsstaatsvertrag gefunden wird. Es wäre wichtig.

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