Habersaathstraße: Räumungsklage abgewiesen, Bezirk und Senat müssen jetzt Konsequenzen ziehen

Vor dem Amtsgericht Mitte wurde heute die Klage des Eigentümers auf Räumung der Bestandsmietparteien in der Habersaathstraße abgewiesen. In der vergangenen Woche versuchte die Aracadia Estates GmbH, die seit über einem Jahr von ehemals Wohnungslosen, Geflüchteten und langjährigen Mieter*innen bewohnten Gebäude zu räumen. Wachleute entfernten Stromzähler und Fenster, Wohnungen wurden unbewohnbar gemacht und Schlösser ausgetauscht. Nach dem Eintreffen der Polizei, Aktivist*innen und Politiker*innen, zogen die Sicherheitsleute wieder ab.

Hierzu erklärt Niklas Schenker, Sprecher für Mieten und Wohnen der Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus:

“Es ist ein großer Erfolg für die Mieter*innen, dass die Räumungsklage heute vom Gericht abgewiesen wurde. Daraus ergibt sich einmal mehr die Chance, die Wohnungen jetzt zu kaufen, um die Mieter*innen dauerhaft vor Verdrängung zu schützen. Das muss mit Hochdruck von Senat und Bezirken vorangetrieben werden. Parallel sollte auch eine Enteignung im öffentlichen Interesse geprüft werden, um weitere Gefahren für Bewohner*innen abzuwenden.

Die kriminellen Methoden, mit denen der Eigentümer in der vergangenen Woche versuchte die Bewohner*innen zu räumen, müssen aufgearbeitet werden, rechtliche Schritte sind zu prüfen. Bezirk und Senat stehen dafür in Verantwortung.“

Martha Kleehöfer, Sprecherin für Wohnen, der Linksfraktion in der BVV Mitte, erklärt hierzu:

“Der Eigentümer der Habersaathstraße 42-48 hat spekuliert — aber die Hausgemeinschaft ist stärker. Das muss der Eigentümer einsehen! Wir kämpfen weiter entschlossen für die Habersaathstraße und ihre Bewohner*innen.

Die Abrissgenehmigung für die Häuser in der Habersaathstraße ist zum 31. Juli ausgelaufen. Der Bezirk darf sie auf keinen Fall verlängern. Die Bezirksbürgermeisterin und der Baustadtrat müssen ihre politische Verantwortung endlich wahrnehmen und dürfen sich nicht weiter wegducken. Das Haus sollte schnellstmöglich per Ersatzvornahme wieder bewohnbar gemacht werden. Die ehemals wohnungslosen Bewohner*innen müssen dauerhaftes Wohnrecht bekommen.“