Mietpreisbremse, aber richtig!

Vorschläge für Korrekturen des Berliner Mietervereins

Zur Wirkungslosigkeit der »Mietpreisbremse« erklärt die bau- und wohnungspolitische Sprecherin Katrin Lompscher:

Die Konstruktionsfehler der Mietpreisbremse hat die Fraktion DIE LINKE von Beginn an kritisiert und Nachbesserungen gefordert. Die Mietpreisbremse ist bisher Privatsache, nur zivilrechtlich angreifbar und Rückerstattungspflichten gelten erst ab einer Rüge durch Mieter. Auf angespannten Wohnungsmärkten kann das nicht funktionieren. Den Senat hatten wir deshalb aufgefordert, die Mietpreisbremse in dieser Form im Bundesrat abzulehnen (DS 17/1892).

Der Berliner Mieterverein hat mit seiner jetzt vorgelegten Analyse eindrucksvoll die Schwächen der Mietpreisbremse offengelegt. Seine Vorschläge für Korrekturen unterstützen wir.

Vom Senat fordern wir, bei der vollmundig angekündigten Bundesratsinitiative zur Verbesserung der »Mietpreisbremse« nicht nur darauf hinzuwirken, dass Vermieter verpflichtet werden, die vorherige Miete offenzulegen, sondern auch auf folgende Änderungen hinzuwirken:

  • Die Ausnahmen für überteuerte Bestandsmieten, Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen sind aufzuheben.
  • Die Verletzung der gesetzlichen Vorschriften soll als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden, damit Behörden überhaupt tätig werden und Sanktionen verhängen können.
  • Die Rückzahlungspflicht überhöhter Mieten soll von Beginn des Mietverhältnisses an bestehen.
  • Das Wirtschaftsstrafrecht ist in Bezug auf Mietpreisüberhöhungen (§ 5, sogenannter Mietwucherparagraf) zu schärfen, indem die Formulierung so geändert wird, dass Mieterinnen und Mieter nicht die Ausnutzung eines Wohnungsmangels nachweisen müssen und dass die Überhöhungsgrenze auf 15 statt bisher 20 Prozent festgelegt wird.

Wenn Mietpreisbremse, dann richtig!

Kontakt