Bußgelder bei Verstößen gegen Mietendeckel-Gesetz

55. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin, 5. März 2020

Zu "Bußgeldstopp beim Mietendeckel" (Priorität der Fraktion der FDP)

Gabriele Gottwald (LINKE):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Mietendeckel ist in Kraft – endlich würde ich sagen.

Es ist in Berlin verboten, die Miete zu erhöhen, und es ist verboten, die Mietobergrenzen zu überschreiten. Neue Mietverträge müssen sich an der Vormiete orientieren. Viele Vermieterinnen und Vermieter reagierten bereits mit der Rücknahme von Mieterhöhungen. Das alles sind gute Nachrichten für die Mieterinnen und Mieter in Berlin. Das ist Anlass zur Freude und kein Grund zum Jammern und Unsicherheit zu verbreiten.

Manche tun sich schwer mit dem Gesetz. Die FDP will Verstöße gegen das Gesetz einfach nicht sanktionieren. Der Rechtstaat soll darauf verzichten, seine Gesetze auch durchzusetzen. Die Liberalen legen hier meiner Meinung nach eine sehr bedenkliche Rechtsauffassung an den Tag. Glaubt die FDP, und offensichtlich auch die CDU, wir spielen hier Regierung und machen nur Spaß?

Uns geht es gar nicht darum, die Mieten zu regulieren? – Weit gefehlt. Der Mietendeckel ist Gesetz. Verstöße da­gegen werden natürlich mit Bußgeldern sanktioniert. Nur mal nebenbei: Die FDP knausert übrigens nicht immer mit Bußgeldbescheiden. In NRW z. B. stellt sie die Bildungsministerin. Da wurden 2018 über 8 000 Bußgeld­bescheide wegen Schulschwänzen verhängt.

Bei allen pädagogischen Problemen ist der Wille zu Sanktionen offensichtlich gegeben. Beim Immobiliensektor zeigt sich die FDP nachsichtiger, für meinen Geschmack zu nachsichtig. Während die FDP Verstöße gegen das Gesetz nicht ahnden will, planen die Lobbyverbände wie „Haus & Grund“ und der Grundeigentümerverband systematisch, wie das Gesetz umgangen werden soll. Sie empfehlen ihren Mitgliedern, Verträge abzuschließen, die einen Mietanspruch festlegen, der gegen das Gesetz verstößt, indem man eine Art Schattenmiete festhält, die oberhalb der gesetzlichen Vorgaben liegt. Gleichzeitig wird eine Miete fixiert, die sich am Mietendeckel orientiert. Der Differenzbetrag gilt als gestundet oder geschuldet.

Das Gesetz verbietet aber eine Miete, die die zulässige Grenze überschreitet. Wir haben es hier mit einem Verbotsgesetz nach § 134 BGB zu tun. Dies bedeutet: Rechtsgeschäfte, die gegen das Verbot verstoßen, sind nichtig. Spekulative Folgen daraus für die Miete nach dem Mietendeckel auch.

Ich habe bereits Mietverträge gesehen, wo eine Schattenmiete vereinbart wurde und die Mieterinnen und Mieter auch genötigt wurden, sogar zu unterschreiben, dass sie den Mietendeckel für verfassungswidrig halten, im Mietvertrag. Der stadtbekannte Mieterschreck Padovicz z. B. verankert sogar ein Sonderkündigungsrecht im Vertrag für den Fall, dass der Mietendeckel nicht vom Bundesverfassungsgericht gekippt wird.

Vizepräsidentin Cornelia Seibeld:

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Luthe?

Gabriele Gottwald (LINKE):

Nein, danke! – Es ist schon abenteuerlich, welche Rechtsauffassung Vermieter und ihre Lobbyverbände an den Tag legen, wenn ihnen ein Gesetz nicht gefällt. Das Gesetz sagt glasklar: Eine Miete ist verboten, die die Stichtagsmiete vom 18. Juni 2019 überschreitet. Die Mietobergrenze muss eingehalten werden.

Den Freunden der Immobilienbranche sei gesagt, und die sind hier reichlich vertreten: Es macht wenig Sinn, Vermieterinnen und Vermieter in die Irre zu führen über juristische Tricksereien und daraus ein politisches Süppchen zu kochen. Wir warnen die Vermieterinnen und Vermieter davor, den falschen Ratgebern auf den Leim zu gehen. Das Gesetz hat keinen doppelten Boden, mit Tricks kommt man da nicht raus.

Man muss hier mal positiv den BBU erwähnen. Er forderte seine Unternehmen schlichtweg auf, sich an die Vorgaben des Gesetzes zu halten. Ein normaler Fall, aber in der jetzigen Debatte und Umgebung offensichtlich nicht. Viele Gutachten belegen die Gesetzgebungskompetenz des Landes Berlin. Wir halten das Gesetz für verfassungskonform. Wir fürchten nicht die Klagen der Opposition, im Gegenteil. Aber die Opposition und die Immobilienlobby sollte sich fragen, ob man sich nicht ein Ei ins Nest legt, wenn man sich der Realität verweigert, und die lautet: Der Mietendeckel ist Gesetz. Er wird nachhaltige Wirkung zeigen. Verstöße werden geahndet, und das kann sehr teuer werden. – Vielen Dank!

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