Wohnungen weiterhin zu teuer, Verdrängung nicht gestoppt

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Mieten- und WohnungspolitikManuela SchmidtDie Linke im Abgeordnetenhaus

Mietenkonzept für den Sozialen Wohnungsbau ist völlig unzureichend

Die Sprecherinnen für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Katrin Lompscher, und für Haushalt, Finanzen und Bezirke, Manuela Schmidt, erklären:

Der seit sieben Monaten anhaltende Mieterprotest von Kotti & Co zeigt erste Wirkung. Das Mietenkonzept für den Sozialen Wohnungsbau 2013 bis 2017 gäbe es nicht ohne den Druck der Mieterinitiativen. Aber das Konzept ist völlig unzureichend und löst die Probleme nicht:

  1. Das Mietenkonzept gilt nur für rund 35.000 von insgesamt rund 144.000 Sozialwohnungen in 16 Großsiedlungen im Westteil der Stadt. Die Mieten bleiben zu hoch, sie werden künftig bei 5,50 Euro nettokalt pro Quadratmeter – ab 2015 bei 5,70 Euro – gekappt. Das ist deutlich mehr, als für die Kosten der Unterkunft bewilligt wird (rund 4,90 Euro), und liegt sogar über der Berliner Durchschnittsmiete des Mietspiegels 2011 (5,21 Euro).
  2. Leistungsbeziehende nach SGB II und XII werden nicht vor drohender Verdrängung geschützt. Das Mietenkonzept nimmt die Wohnungseigentümer nicht in die Pflicht und gibt keine Antwort auf die Frage überhöhter Betriebskosten.
  3. Für Sozialmieterinnen und -mieter, die vom Wegfall der Anschlussförderung betroffen sind, wie auch für diejenigen, die eine Sozialwohnung außerhalb der ausgewählten Großsiedlungen bewohnen, bringt das Mietenkonzept gar nichts.

Damit der Soziale Wohnungsbau in Berlin wieder sozial wird, fordert die Linksfraktion einen anderen Umgang mit den »alten« Sozialwohnungen:

Alle Sozialwohnungen müssen bis auf Weiteres für Transferleistungsbeziehende als angemessen anerkannt und Aufforderungen zur Senkung der Mietkosten und zum Umzug durch die Jobcenter ausgesetzt werden.

Anstelle einer pauschalen Kappung der Mieten wird ein individueller Mietausgleich für Mieterinnen und Mieter mit niedrigem Haushaltseinkommen eingeführt.

Alte Förderverträge und die darin festgelegten Kostenmieten müssen durch die Investitionsbank Berlin überprüft werden.

Die Angemessenheit von Betriebskosten ist durch die Jobcenter zu überprüfen. Langfristig dürfen die Mieten im Sozialen Wohnungsbau nur so hoch sein, dass sie bei den Kosten der Unterkunft als angemessen gelten. Hierfür muss der Senat auch die Eigentümer in die Pflicht nehmen.

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