Der Wohnungsmarkt ist – nicht nur in Berlin – seit vielen Jahren außer Rand und Band. Die Mieten steigen immer höher, immer öfter müssen Menschen deshalb oder aufgrund von Eigenbedarfskündigungen ihre Wohnungen räumen. Bezahlbarer Wohnraum selbst für Menschen mit mittleren Einkommen ist dagegen kaum noch zu finden. Tausende Mietpreis- und Sozialbindungen für einst mit viel Geld geförderten Wohnraum laufen Jahr für Jahr aus, Ersatz wird kaum geschaffen.
Die Ampel-Koalition im Bund hatte zu Beginn ihrer Legislatur zwar noch die Verschärfung der sogenannten Mietpreisbremse angekündigt, geschehen ist seitdem aber nichts. Die CDU-SPD-Koalition in Berlin entzieht sich ebenfalls seit Beginn ihrer Amtszeit dieser Verantwortung und setzt allein auf den Wohnungsneubau als Lösung.
Wir als Berliner Linksfraktion sind der Auffassung, dass der Markt allein die Probleme nicht regeln wird und setzen uns daher für eine wirksame Regulierung des Wohnungsmarktes ein.
Mietwohnungen sollten weder Kapitalanlage noch eine x-beliebige Ware sein, mit der frei gehandelt werden kann. Vielmehr ist der Staat durch das Völker-, Europa- und Verfassungsrecht dazu verpflichtet, durch staatliche Maßnahmen für eine angemessene Wohnraumversorgung zu sorgen und das subjektive Grundrecht jedes Menschen auf eine menschenwürdige Unterkunft zu gewährleisten.
Je schlimmer die Wohnungsnot, desto drängender die Pflicht und desto weitreichender die Möglichkeiten, in den Wohnungsmarkt einzugreifen.
Um zu erfahren, welche gesetzgeberischen Möglichkeiten es auf Landesebene geben könnte, hat die Berliner Linksfraktion eine Studie bei Prof. Dr. Pia Lange, ordentliche Professorin für Öffentliches Recht, Europarecht, Sozialrecht, Geschlechter- und Vielfaltsdimensionen an der Universität Bremen, in Auftrag gegeben. Auf der Grundlage ihres Gutachtens haben wir erste Vorstellungen für mögliche Regelungen eines Sicher-Wohnen-Gesetzes entwickelt.
Zu dessen Kernpunkten gehören:
- Quote von Neuvermietungen an Normal-Berliner:innen mit durchschnittlichen Einkommen
- Schutz vor dem Verlust der Wohnung und drohender Wohnungslosigkeit
- Mehr Transparenz auf dem Wohnungsmarkt
- Besserer Schutz von Wohnraum gegen Abriss, Zweckentfremdung oder Vernachlässigung
- Bessere Durchsetzbarkeit der wohnungspolitischen Maßnahmen
FAQ - Fragen im Überblick
Was soll das Sicher-Wohnen-Gesetz bewirken?
Wir wollen gewerbliche Vermieter:innen künftig dazu verpflichten, dass sie bis zu 35 Prozent der jährlich freiwerdenden Wohnungen zu bezahlbaren Mieten an Menschen mit unteren und mittleren Einkommen vermieten. Außerdem sollen Kündigungen z.B. aufgrund von Eigenbedarf oder Räumungen in die Obdachlosigkeit deutlich erschwert werden. Wir wollen mit einem Mieten- und Wohnungskataster endlich Transparenz in den Wohnungsmarkt bringen. Ein Landesamt für Wohnungswesen soll darauf achten, dass Vermieter:innen bei der Vermietung soziale Vorgaben einhalten.
Wie hilft das Gesetz den Mieter:innen dabei besser eine Wohnung zu finden und zu behalten?
In Berlin gibt es nur noch 85.000 mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen (sogenannte Sozialwohnungen) – bis Ende 2030 werden etwa die Hälfte aus der Sozialbindung fallen. Demgegenüber haben laut etwa 1,16 Millionen Haushalte Anspruch auf eine solche Wohnung. Diese Lücke kann nicht allein mit Wohnungsneubau geschlossen werden. Auch dadurch nicht, weil die Mieten immer weiter ansteigen.
Mit unseren Sicher-Wohnen-Gesetz sorgen wir dafür, dass ein großer Anteil an Wohnungen jährlich zu bezahlbaren Mieten an genau die Haushalte vermietet wird, die am dringendsten eine Wohnung suchen. Außerdem wollen wir Kündigungen deutlich erschweren und damit dafür sorgen, dass die Berliner Mieter:innen ihre Wohnung auch behalten. Die Verwaltung soll gestärkt werden, um das durchzusetzen.
Ist das rechtlich überhaupt möglich?
Wir haben als Linksfraktion Berlin Prof. Dr. Pia Annika Lange, u.a. Richterin am Staatsgerichtshof Bremen, mit einer Studie beauftragt, die rechtlichen Möglichkeiten auszuloten. Auf der Basis der Studie kommen wir zu dem Schluss, dass ein Sicher-Wohnen-Gesetz möglich sein kann.
Nachdem die Immobilienlobby mit Unterstützung von CDU und FDP gegen den Mietendeckel geklagt hat, entschied das Bundesverfassungsgericht, dass nur die Bundesregierung einen Mietendeckel einführen darf. Im selben Urteil sagt das Gericht jedoch auch, dass weitreichende Vorgaben zur Wohnraumbewirtschaftung durch Bundesländer durchaus möglich sind. Was das heißt haben wir untersuchen lassen und schlagen darauf aufbauend das Sicher-Wohnen-Gesetz vor.
Das klingt gut! Wann geht es los?
Wir kämpfen dafür, dass ein Sicher-Wohnen-Gesetz eingeführt wird, damit die Berliner Mieter:innen mit durchschnittlichen Einkommen endlich besser eine Wohnung finden und diese auch behalten.
Mit CDU und SPD in der Regierung wird das schwierig. Der Senat setzt auf maximale Beinfreiheit für Immobilieneigentümer und Bauunternehmen. Wenn man den Markt nur frei machen ließe, würden genug Wohnungen gebaut und auf wundersame Weise senkten sich die Mieten. Wir klopfen beständig mit der Realität beim Senat an und lassen dabei nicht nach.