Behörden mangelt es an Professionalität

Hilfe für transsexuelle, transgender und intersexuelle Minderjährige

Zur Antwort des Senats auf seine Kleine Anfrage »Rechte und Hilfe für transsexuelle, transgender und intersexuelle minderjährige Menschen in Berlin« erklärt der rechtspolitische Sprecher, Klaus Lederer:

Berlin hat noch viel zu tun, um die sexuellen und geschlechtlichen Menschenrechte von minderjährigen Menschen zu gewährleisten. Das ist die Schlussfolgerung aus der Antwort des Senats auf meine diesbezügliche Kleine Anfrage. Der Senat zeigt sich erstaunlich aufgeschlossen gegenüber der Thematik »Hilfe für transsexuelle, transgender und intersexuelle Minderjährige«. Diese Aufgeschlossenheit mündet aber noch nicht in ein verändertes Verhalten der Berliner Behörden, wie erst jüngst im Fall der elfjährigen »Alex« deutlich geworden ist. Hier hat ein Berliner Jugendamt den Versuch veranlasst, sie in eine psychiatrische Einrichtung zwangseinzuweisen.

Mit Erstaunen nehme ich auch zur Kenntnis, dass der Berliner Senat in medizinischen und diagnostischen Fragen auf die Kinder- und Jugendpsychiatrie im Institut für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin der Berliner Charité verweist. Gerade von dieser Einrichtung gingen und gehen – so auch bei »Alex« – immer wieder durchaus problematische Positionen aus. So vertritt das Institut die selbst von der Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der LINKEN im Deutschen Bundestag für veraltet und überholt gehaltene Sichtweise, eine Geschlechtsänderung könne durch die Unterbindung »geschlechtsatypischen Verhaltens« verhindert werden. Die Fachwelt lehnt derartige Therapieansätze mehrheitlich ab.

Zu Recht verweist der Senat auf die Notwendigkeit, das Beratungs- und Betreuungsangebot zu analysieren und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln, die Behörden besser zu sensibilisieren und fortzubilden sowie die Lebensrealität von transsexuellen, transgender und besonders intersexuellen minderjährigen Menschen genauer wissenschaftlich zu untersuchen. Nur so lässt sicher perspektivisch gewährleisten, dass Behörden und Verwaltungen sensibel und sachgerecht mit der gelebten Vielfalt in unserer Stadt Berlin umgehen. Leider bildet sich diese richtige Schlussfolgerung gegenwärtig nicht im Haushaltsplanentwurf des Senats ab, der gegenwärtig im Abgeordnetenhaus zur Beratung vorliegt. DIE LINKE erwartet von der rot-schwarzen Koalition, dass sie die notwendigen Konsequenzen aus ihrer eigenen Lageanalyse zieht und die für dieses Anliegen erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Fortsetzung und Weiterentwicklung der »Initiative für Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt« auch tatsächlich bereitstellt. Sonst bleibt es bei Lippenbekenntnissen ohne Folgen.

Die Antwort auf die Kleine Anfrage finden Sie hier.