Gesetzesantrag zur Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaft

Initiative der Linksfraktion zur Änderung des Landesbeamtenrechts

Der rechtspolitische Sprecher Klaus Lederer erklärt:

Der Berliner Senat darf bei der Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaft nicht auf halbem Wege stehen bleiben. Damit Lebenspartner künftig rückwirkend zum 1. August 2001, dem Zeitpunkt der Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft, genau wie Eheleute Familienzuschlag und Hinterbliebenenversorgung beanspruchen können, bedarf es einer Änderung des Landesbeamtenrechts. Die Fraktion DIE LINKE wird heute dazu einen entsprechenden Gesetzesantrag einreichen.

Im Jahr 2008 verabschiedete die rot-rote Koalition auf Initiative der Linken die damals progressivste Gleichstellungsregelung bundesweit. Auf Basis der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs wurde die Gleichstellung im Beamtenrecht seinerzeit rückwirkend zum 3. Dezember 2003 vorgenommen. Eine von der Linksfraktion angestrebte weitergehende Regelung scheiterte an unserem damaligen Koalitionspartner SPD.

Das Bundesverfassungsgericht hat nun, am 19. Juni 2012, durch Beschluss festgestellt, dass die Ungleichbehandlung von Ehe und Lebenspartnerschaft im Bundesbeamtenrecht bereits seit der Einführung des Instituts der Eingetragenen Lebenspartnerschaft am 1. August 2001 gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen hat. Damit wird die Position der Linksfraktion aus dem Jahr 2008 nachträglich bestätigt: Selbstverständlich gelten die Maßstäbe des höchsten deutschen Gerichts auch für das Land Berlin. Wir erwarten von der Koalition, dass sie die Initiative der Linksfraktion ernsthaft behandelt und deren unverzügliche Umsetzung unterstützt.