Koalition gegen 100% Gleichstellung

QueerDIE LINKE im Abgeordnetenhaus

SPD/CDU leisten sich eine queerpolitische Bankrotterklärung

Der rechtspolitische Sprecher Klaus Lederer erklärt:

In der gestrigen Plenarsitzung hat die Koalition Anträge von Linken und Grünen abgelehnt, in Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2012 zur Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaft auch vom 1. August 2001 bis zum 3. Dezember 2003 rückwirkend die besoldungs- und versorgungsrechtlichen Regelungen des Landesbeamtenrechts für Eheleute auf die Lebenspartnerschaft anzuwenden. Stattdessen sollen diese Rechte nur dann gewährt werden, wenn sie bereits damals von den Betroffenen auf dem Antragsweg geltend gemacht worden sind.

Das ist abenteuerlich. Dieses Gesetz schreibt die – von Karlsruhe inzwischen systematisch kassierte – Diskriminierung fort, die 2001 darin bestand, Lebenspartner*innen viele Rechte der Eheleute vorzuenthalten. Denn von ihnen verlangen SPD und CDU, dass die Betroffenen vor über einem Jahrzehnt gegen damals geltendes Recht ihre Ansprüche gewissermaßen rechtsgrundlos und auf gut Glück »angemeldet« haben müssen, damit sie sie heute gewährt bekommen. Wir bezweifeln, dass von dieser Regel auch nur eine einzige oder ein einziger Bediensteter des Landes Berlin profitieren wird. Es handelt sich um eine beschämende verfahrensmäßige Beschränkung der vom Bundestag über ein Jahrzehnt vorenthaltenen und erst vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zugebilligten Grundrechte.

Das Gesetz ist aber sogar verfassungswidrig. Denn bereits im Jahr 2008 hatte die rot-rote Koalition die rückwirkende Gleichstellung ab dem 3. Dezember 2003 beschlossen – und zwar ohne jede formale Zugangshürde. SPD und CDU können nicht plausibel und verfassungsrechtlich tragfähig begründen, warum verbeamteten Lebenspartner*innen ab 2003 etwas ohne irgendeinen früheren Antrag gewährt wird – von 2001 bis 2003 aber nur, wenn das seinerzeit geltend gemacht worden ist. Da ist schlicht willkürlich und stellt einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz dar.

Für eine Koalition, die sich in den Richtlinien der Regierungspolitik verpflichtet hat, die rechtliche Gleichstellung von Lesben und Schwulen, Trans- und Inter-Menschen voranzutreiben, ist das ein Armutszeugnis. Für die SPD, die im Bundestagswahlkampf mit dem Slogan angetreten ist »100% Gleichstellung – nur mit uns!« ist diese Parlamentsentscheidung eine queerpolitische Bankrotterklärung.