Linksfraktion begrüßt weiteren Gleichstellungsbeschluss des Senats

Rechtliche Diskriminierungen werden beseitigt

Der rechtspolitische Sprecher Klaus Lederer erklärt:

Die Fraktion DIE LINKE begrüßt den heute vom Senat beschlossenen Gesetzentwurf, der auf Initiative von Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher die Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaften von Lesben und Schwulen in der Hinterbliebenenversorgung der Heilberufskammern verbindlich vorsieht.

Damit trägt Rot-Rot der Tatsache Rechnung, dass es nach wie vor Vorbehalte und Blockaden bei der rechtlichen Gleichstellung in den Versorgungswerken dieser Kammern gibt.

Die Fraktion DIE LINKE betrachtet den Senatsbeschluss als weiteren Schritt zur Beendigung von Ungleichstellungen im Berliner Landesrecht. Auch im Architekten- und Baukammerrecht hat der Senat jüngst entsprechend entschieden. Das Land Berlin baut damit seine Vorreiterrolle bei der rechtlichen Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaft im Bundesmaßstab aus. Dazu hat es die mit der Föderalismusreform I zugewachsenen Kompetenzen im Beamtenbesoldungs- und Versorgungsrecht entsprechend genutzt und Maßstäbe bei der Beseitigung rechtlicher Diskriminierungen von Menschen unterschiedlicher sexueller Identität gesetzt.

Über den aktuellen Gesetzentwurf wird das Abgeordnetenhaus nach der parlamentarischen Sommerpause entscheiden.