Rehabilitieren, entschädigen und dokumentieren

Bundesratsinitiative für die Menschenrechte schwuler Männer starten

Der rechtspolitische Sprecher Klaus Lederer erklärt:

Berlin muss die Bundesratsinitiative für die Menschenrechte schwuler Männer starten. In beiden deutschen Staaten wurden Homosexuelle verfolgt, verurteilt und inhaftiert. Die Strafjustiz der Bundesrepublik fällte Urteile über 50.000 Männer aufgrund des § 175 StGB in der Fassung der Nazis, der bis 1969 weiterbestand. Heute ist weitgehend unumstritten, dass diese Rechtspraxis für die Betroffenen mit schweren Menschenrechtsverletzungen verbunden war. Es ist an der Zeit, das begangene Unrecht einzugestehen, die noch lebenden Opfer zu entschädigen und die über diesem dunklen Kapitel bestehenden Forschungs- und Dokumentationslücken zu schließen. Das ist ein Wettlauf gegen die Zeit, denn viele von diesen Schandparagraphen betroffene Menschen sind inzwischen sehr alt. Deshalb muss schnell gehandelt werden. DIE LINKE im Abgeordnetenhaus hat einen entsprechenden Antrag eingebracht, der in der Plenarsitzung am 26. Januar 2012 in 1. Lesung behandelt wird.

Bereits 2009 hat das Abgeordnetenhaus eine entsprechende Bundesratsinitiative angeregt. Am Internationalen Tag gegen Homophobie 2011 haben Senat, Linksfraktion und SPD-Fraktion auf einem gemeinsamen Fachkolloquium die Notwendigkeit schnellen Handelns betont. Auch die neue rot-schwarze Koalition will sich ausweislich der Richtlinien der Regierungspolitik für die Rechte der Betroffenen einsetzen. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE umfasst erstens die vollständige Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer dieser Verfolgung und sieht zweitens die Initiative für Schritte von Bund und Land vor, um die Forschung und Dokumentation über die Homosexuel-lenverfolgung in der DDR und der BRD voranzubringen.