Neue AV-Wohnen passt Heizkostenregelung an die Realität an und stärkt Kampf gegen Wohnungslosigkeit

Auf Vorlage von Sozialsenatorin Katja Kipping (LINKE) der Senat heute die Anpassung der Ausführungsvorschriften Wohnen zur Gewährung von Leistungen gemäß § 22 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und §§ 35 und 36 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (AV-Wohnen) beschlossen. Die AV-Wohnen regelt unter anderem, welche Kosten für die Unterkunft und Heizung im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialhilfeempfangende sowie für Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz übernommen werden.
 

Hierzu erklärt Sandra Brunner, Mitglied der Linksfraktion und Vorsitzende des Ausschusses für Integration, Arbeit und Soziales:


„Mehr als eine halbe Million Menschen in Berlin beziehen SGB II-Leistungen, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen. Gerade bei der Miete und den Heizkosten brauchen diese Menschen unseren Schutz. Damit sie weiterhin in ihrer Wohnung leben oder überhaupt eine bekommen können. Hierzu enthält die AV-Wohnen enthält wichtige Neuerungen, für die wir uns seit langem stark gemacht haben.

So berücksichtigt sie die enormen Preissprünge bei den Heizkosten. Statt – wie früher - auf die engen Preisgrenzen des veralteten Heizkostenspiegels abzustellen, wird nunmehr der Verbrauch berücksichtigt. Das ist wichtig, damit auch transferleistungsbeziehende Haushalte nicht im Kalten sitzen müssen und ihre Wohnung behalten können.

Verbessert werden zudem die Regelungen für die Anmietung von Wohnraum bei oder bei drohender Wohnungslosigkeit. Statt wie bisher erst ab einer Familiengröße von fünf Mitgliedern sollen nun alle wohnungslosen Familien mit Kindern Wohnungen anmieten können, auch wenn die Miete über dem Richtwert der AV-Wohnen plus 20 Prozent liegt. Damit wollen wir noch mehr Menschen helfen, aus der oft belastenden und zudem für die öffentliche Hand teuren Unterbringung herauszukommen. Denn Wohnen ist besser als Unterbringung."