Gegen demokratische Beschlüsse und das Klima – Senat peitscht Planungen von Vorvorgestern durch!
Gestern gab der Senat bekannt, dass er dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg die weiteren Planungen zum Bau von Hochhäusern im Gleisdreieck wegnehmen und diese im Sinne der Investorenvereinbarung zu Ende führen wird.
Dazu erklärt die Sprecherin für Stadtentwicklung der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus, Katalin Gennburg:
„Während in Berlin bereits über eine Millionen Quadratmeter Bürofläche leer stehen, setzt sich Betonsenator Gäbler für den Bau eines zweiten Potsdamer Platzes im Gleisdreieckpark ein. Das ist klimapolitischer Wahnsinn und dient einzig und allein den Interessen der windigen Eigentümer mit Sitz in der Steueroase Luxemburg.
Dabei beruft sich der Senat auf einen Vertrag, der in 2005 geschlossen wurde und den Eigentümern Baurecht zusichern soll. Wie schon im Fall der gescheiterten Megaprojekte der Signa ignoriert der Senat, dass die Planungshoheit der Parlamente nicht durch Vertrag an Investoren verscherbelt werden darf. Das steht schon im ersten Paragraphen des Baugesetzbuchs und ist durch mehrere Gutachten zum vorliegenden Projekt untermauert.
Gegen die Bezirke Hochhäuser auf Grünflächen durchpeitschen – das ist die Basta-Politik, die mit dem Schneller-Bauen-Gesetz zum Standard werden soll. Wir lehnen das entschieden ab und fordern eine klimagerechte und soziale Überarbeitung der Pläne – am besten durch den Bezirk.“
Dazu erklärt die Sprecherin für Stadtentwicklung der Linksfraktion in der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg, Gaby Gottwald:
„Die Entscheidung des Senats, das Verfahren für die Bebauung der Urbanen Mitte am Gleisdreieck an sich zu ziehen, ist eine grobe Missachtung des erklärten Willens der BVV in Friedrichshain-Kreuzberg, bei der das kommunale Planungsrecht liegt. Die BVV hatte beschlossen, das in 2005 geplante Bauvorhaben erstmals einer realen Bedarfserhebung zu unterziehen und auch die Klimaverträglichkeit der massiven Hochhausbebauung zu überprüfen. Gutachterliche Stellungnahmen untermauerten diesen Schritt, denn das Gesetz verbietet die Einschränkung des kommunalen Planungsrechts durch Verträge, die vor Jahren ohne Beteiligung der BVV gemacht wurden. Schadensersatzansprüche, die seit Jahren als Argument ins Feld geführt werden, um eine zeitgemäße Planung zu verhindern, wären über eine sorgfältige Neujustierung zu vermeiden gewesen, wie ebenfalls Gutachten belegen. Die BVV hatte gerade diesen Prozess eingeleitet.“