Vorkaufsrecht: Erfolg im Bundesrat – Bundesregierung muss jetzt handeln
Auf Initiative der Bundesländer Berlin und Hamburg fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf für ein kommunales Vorkaufsrecht in den Bundestag einzubringen.
Dazu erklärt Elif Eralp, Mitglied des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen für die Linksfraktion Berlin:
Wir freuen uns sehr, dass sich der Bundesrat auf Initiative von Berlin und Hamburg für die Wiederherstellung des Vorkaufsrechts einsetzt. Damit steigt der Druck auf die Bundesregierung, endlich tätig zu werden und ein effektives Vorkaufsrecht für die Kommunen zu gewährleisten. Wenn Wohnhäuser an Investoren weiterverkauft werden, droht den Mieter:innen Mietenexplosion und Verdrängung. Das kommunale Vorkaufsrecht ist ein wichtiges Mittel, um Mieter:innen in Milieuschutzgebieten davor zu schützen sowie Wohnungen in die öffentliche Hand zu bringen und so langfristig bezahlbaren Wohnraum zu sichern. Auch im Kampf gegen spekulativen Immobilienhandel und Weiterverkäufe von Wohnhäusern dient das Vorkaufsrecht der Abschreckung. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im letzten Jahr hatte dazu geführt, dass es kaum noch nutzbar ist.
Die Bundesregierung ist jetzt in der Pflicht, die Aufforderung durch den Bundesrat umzusetzen und einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Wir als LINKE werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass in diesem auch die Möglichkeit der Mietobergrenzen bei Abwendungsvereinbarungen festgelegt wird. Wir freuen uns über den Erfolg im Bundesrat, jetzt heißt es weiter Druck machen!