Antrag auf erneuten BER-Untersuchungsausschuss rechtlich prüfen

VerkehrSteffen Zillich

24. Sitzung, 22. März 2018

Steffen Zillich (LINKE):

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn sich Fraktionen entschließen, die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu beantragen, dann sollte man meinen, sie täten dies aus gewichtigen Gründen und wohlgeprüft, denn dieses Instrument ist in der Tat ein hohes parlamentarisches Gut, und niemand sollte ein Interesse daran haben, es zu beschädigen. Es ist klar ein Minderheitenrecht, und dazu stehen wir.

Der beantragte Untersuchungsausschuss wäre, wenn ich mich nicht verzählt habe, der fünfte oder vierte zu dem Thema. – Jutta, du wirst es wissen. Ich glaube es sind fünf. – Das ist in der Tat rekordverdächtig. Angesichts des andauernden Desasters um den BER ist das auch nicht überraschend. Auch die Empörung darüber ist allgemein und verständlich. Auch verständlich ist die Empörung über die gewisse politische Ohnmacht im Umgang mit diesem Thema, die man konstatieren muss.

Allerdings reicht Empörung allein nicht aus, um einen Untersuchungsausschuss zu begründen. Sie reicht aus, um eine politische Debatte zu führen, aber nicht, um einen Untersuchungsausschuss zu begründen. Es ist ein Missverständnis, wenn ein Untersuchungsausschuss einfach nur als Krone der parlamentarisch-politischen Eskalation betrachtet wird. Das ist ein Missbrauch des Untersuchungsausschusses.

Der Untersuchungsausschuss gibt uns scharfe strafprozessuale Instrumente in die Hand. Wir können damit zwangsweise Beweise erheben, Aussagen erzwingen.

Und er verschiebt die Stellung des Parlaments im System der Gewalten. Er ermöglicht es uns, anders als das normale parlamentarische Kontrollrecht, in Sphären der Exekutive einzudringen, und das ist auch notwendig. Weil das aber so ist, muss der Untersuchungsausschuss strengen formalen Kriterien unterzogen werden. Deswegen muss das, was untersucht werden soll, bestimmt und nicht uferlos sein. Es muss bestimmt und abgeschlossen sei, und zwar sowohl in sachlicher Hinsicht als auch in zeitlicher. Das ist der entscheidende Punkt.

Viele der Fragen, die Sie aufführen, richten sich nicht in die Vergangenheit. Keineswegs! Wie ist der derzeitige Zustand? Was ist aktuell dieses und jenes? Manches richtet sich in die Zukunft. Gerade weil Sie angeblich so sensibel mit dem vergangenen Untersuchungsausschuss umgegangen sind, fragt man sich doch, warum Ihnen das nicht aufgefallen ist. Warum reichen Sie hier einen Untersuchungsauftrag ein, der genau an dieser Stelle offensichtlich dieses Instrument nicht in der angemessenen Art und Weise gebraucht?

Hinzu kommt, dass Sie Spekulatives erfragen. Eine Frage im Untersuchungsauftrag, den Sie hier vorlegen, lautet: Was wäre gewesen, wenn? Es ist doch klar, dass sich spekulative Fragen einer Sachverhaltsaufklärung entziehen.

Schon deswegen muss das, was Sie hier vorgelegt haben, einer rechtlichen Prüfung unterzogen werden. Dazu sind wir als Parlament verpflichtet. Dafür tragen wir die Verantwortung. Genau das wird im Rechtsausschuss auch passieren.

Es gibt natürlich nicht nur rechtliche Fragen, sondern auch Fragen der politischen Bewertung. Die politische Bewertung kann selbstverständlich Ihr Einsetzungsrecht nicht betreffen, aber sie ist trotzdem nötig. Ich will Ihnen schlaglichtartig ein Beispiel nennen. Sie fragen nach den Umständen und Gründen des Rauswurfes von Mühlenfeld. Ich kann Ihnen die Frage beantworten, auch wenn ich an dem Prozess nicht beteiligt war, und zwar, weil es allgemein bekannt ist. Der Geschäftsführer hat sich auch öffentlich mehr und mehr von den Vorgaben der Gesellschafter entfernt. Die standen vor der unerquicklichen Abwägung: Wollen wir uns von dem auf der Nase herumtanzen lassen, oder wollen wir ihn rausschmeißen, was nicht gerade ein Erfolgsmodell beim BER war?

Vizepräsidentin Dr. Manuela Schmidt:

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Herrn Schneider?

Steffen Zillich (LINKE):

Ja, bitte!

Vizepräsidentin Dr. Manuela Schmidt:

Herr Schneider, bitte, Sie haben das Wort!

Torsten Schneider (SPD):

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Herr Kollege Zillich! Können Sie mir erklären – ich bin da noch nicht schlau geworden –, warum es CDU und FDP so vehement abgelehnt haben, dem guten Brauch folgend, gemeinsam zum Schutz dieses wichtigen parlamentarischen Instrumentariums den Wissenschaftlichen Parlamentsdienst mit der Prüfung der vorgelegten Fragen im Sinne einer Konsensfindung zu beauftragen?

Steffen Zillich (LINKE):

Verehrter Kollege Schneider! Ich kann es Ihnen nicht erklären, aber Sie haben recht, dass es so ist. Insofern wird sich aber diese rechtliche Überprüfung nicht erledigen, denn wir werden sie vornehmen. An dem, was Sie jetzt sagen, und den Bedenken, die Sie jetzt vortragen, zeigt sich Ihr mangelnder Aufklärungswille. Das haben Sie wieder wunderbar vorgetragen. Das ist eine absurde Scharade. Umgekehrt wird ein Schuh draus: Wer hier einen Untersuchungsauftrag vorlegt, wer Fragen hat, die nicht bestimmt oder spekulativ sind oder deren Antwort allgemein bekannt ist, der muss sich die Frage stellen lassen, wie ernst er sein eigenes Aufklärungsinteresse nimmt. So rum geht es doch.

Nein, der Untersuchungsausschuss ist kein Instrument für die aktuelle politische Auseinandersetzung. Es zeigt Ihre eigene politische Hilflosigkeit, wenn Sie ihn in dieser Art und Weise einführen. Wir werden im Rechtsausschuss prüfen, was rechtlich geht, und dann werden wir das Ergebnis bewerten und uns dazu verhalten. Aber prüfen werden wir, denn so, wie es hier vorgelegt wurde, geht es sicherlich nicht.