E-Scooter, Leihräder & Carsharing sollen reguliert werden

Kristian Ronneburg
Die Linke im AbgeordnetenhausVerkehrKristian Ronneburg

Fußgängerinnen und Fußgänger müssen sich sicher durch die Stadt bewegen können. Für viele sind dabei unachtsam abgestellte E-Scooter und Leihräder nicht nur ein Ärgernis, sondern ein echtes Problem.

Gleichzeitig wollen mehr Menschen in der Stadt an neuen Mobilitätsangeboten teilhaben können. Bisher sind diese Angebote jedoch nur im Innenring verbreitet.

Die Linksfraktion hat daher gegenüber dem Senat immer wieder eingefordert, wie das Land Bremen zu verfahren und das Abstellen von E-Scootern und Leihrädern als gewerbliche Sondernutzung zu betrachten. Damit können Gebühren erhoben und konkrete Regelungen aufgestellt werden. Aus einer Antwort der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz auf eine Anfrage von Kristian Ronneburg (Drucksache 18/24556) geht hervor, dass der Senat nun eine entsprechende Anpassung des Berliner Straßengesetzes prüft.

Dazu erklärt Kristian Ronneburg, verkehrspolitischer Sprecher der Linksfraktion Berlin:

„Damit wir mit der Mobilitätswende kein Gegeneinander zwischen den Verkehrsteilnehmern erzeugen, brauchen wir klare Regeln für das Abstellen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen. Freiwillige Vereinbarungen reichen dabei nicht aus. Ich begrüße deshalb die Ankündigung des Senates, eine Anpassung des Berliner Straßengesetzes zu prüfen. Damit würde die Nutzung von öffentlichen Straßen für das gewerbliche Anbieten von Sharing-Fahrzeugen eine erlaubnispflichtige straßenrechtliche Sondernutzung werden. Das haben wir als Linksfraktion immer gefordert. Das Land Berlin kann dann klare Anforderungen und Regeln definieren, Gebühren erheben und bei dauerhaften Verstößen auch die Erlaubnis zur Sondernutzung wieder entziehen. Gleichzeitig wollen wir als Linksfraktion damit eine Grundlage schaffen, um mit den Anbietern, zu denen auch Carsharing-Flotten gehören, den Ausbau der Angebote außerhalb des Innenrings voranzubringen.“