Regulierung von Sharing-Fahrzeugen beschlossen

Kristian Ronneburg
VerkehrKristian Ronneburg

"Viel zu lange haben wir als Land Berlin dabei zugesehen, wie unsere Straßen, Wege und Plätze zugestellt wurden und durch schiere Quantität und einen Überbietungswettbewerb der Sharinganbieter der Konflikt um den öffentlichen Raum in einigen Teilen Berlins wirklich auf die Spitze getrieben worden ist." sagt Kristian Ronneburg.

 84. Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses, 16. September 2021

Zu "Gesetz zur Anpassung straßenrechtlicher Bestimmungen insbesondere im Hinblick auf das gewerbliche Anbieten von Mietfahrzeugen" (Priorität der Fraktion Die Linke)

Kristian Ronneburg (LINKE):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute beschließen wir die Änderung des Straßengesetzes, eine Änderung, die wegweisend sein wird für ein neues Miteinander auf unseren Straßen. Denn es geht um nicht weniger als erste, aus meiner Sicht noch zaghafte – darauf gehe ich aber später noch mal detaillierter ein – Schritte zur Regulierung von Sharingangeboten in Berlin. Dazu zählen die wachsenden Anbieter im Bereich der Mikromobilität, denken Sie an E-Scooter, Roller und Ähnliches, aber auch die Anbieter im Bereich der Mieträder oder auch das Carsharing. Mit diesem Gesetz schaffen wir die rechtlichen Grundlagen dafür, dass die Fahrzeuge, die frei abgestellt werden, die sogenannten Free Floater, nicht mehr einfach auf Grundlage des Gemeingebrauchs von den Anbietern abgestellt werden können, sondern dass das Abstellen erlaubnispflichtig wird. Denn viel zu lange haben wir als Land Berlin dabei zugesehen, wie unsere Straßen, Wege und Plätze zugestellt wurden und durch schiere Quantität und einen Überbietungswettbewerb der Sharinganbieter der Konflikt um den öffentlichen Raum in einigen Teilen Berlins wirklich auf die Spitze getrieben worden ist. Mit Beginn der Einführung der Mieträder und spätestens mit den E-Scootern hat diese steigende Zahl von Fahrzeugen eine Dynamik entwickelt, der wir als Gesetzgeber begegnen müssen.

Es geht hier aus meiner Sicht um drei Dinge. Erstens: Grundsätzlich geht es um die Klarstellung darüber, wer über den öffentlichen Raum bestimmt, wer kontrolliert: kommerzielle Anbieter von Fahrzeugen oder die Kommune. Wir sind der Meinung, Letzteres sollte der Fall sein.

Zweitens geht es um den Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer. Drittens geht es darum, die Sharingangebote sinnvoll in Mobilitätsketten einzufügen, damit sie eine Alternative zum Auto werden, Autofahrten reduzieren und letztlich mehr Mobilitätsalternativen in Berlin zur Verfügung stehen.

Es war daher ein sehr wichtiges politisches Anliegen der Linksfraktion, dass diese Zustände endlich beendet werden. Nach langem Ringen haben wir als Koalition gemeinsam eine Lösung gefunden. Deswegen liegt dieses Gesetz so vor. Wir werden damit das Anbieten von Mietfahrzeugen als gewerblich definieren, so wie es viele Kommunen ja bereits machen. Mit diesem Gesetz schaffen wir letztendlich die rechtliche Grundlage für die Sondernutzung. Wir vollziehen damit also etwas nach, was eigentlich teilweise schon praktiziert wird. Schauen Sie sich auch das Beispiel aus Bremen an. Wir machen hier in Berlin allerdings etwas Anderes. Wir nehmen eine Gesetzesanpassung vor, um den sogenannten Tatbestand der Sondernutzung ganz klar rechtlich klarzustellen.

Natürlich schauen jetzt alle nach Berlin, und natürlich versuchen auch alle, aufgrund auch der Kritik an diesem Gesetz, zu sagen, das wäre der Mietendeckel 2.0. All jenen, insbesondere den Vertretern der CDU, die uns dafür kritisieren, kann ich nur sagen: Wenn Ihre Bundesregierung mal gehandelt hätte und die Kommunen und die Bundesländer nicht alleine gelassen hätte, sondern ihnen selbst Regulierungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt hätte, dann wären wir erst überhaupt nicht in diese Lage gekommen.

Stattdessen setzen sich Verkehrsminister wie Andreas Scheuer dafür ein, dass Fahrzeuge wie E-Scooter möglichst schnell zugelassen werden. Kein Gedanke wurde darauf verschwendet, wie man den Städten hilft, die sich damit innerhalb kürzester Zeit sinnvoll auseinandersetzen und Regeln finden müssen. Wir haben das ja versucht. Wir haben freiwillige Vereinbarungen gehabt, sehen allerdings, dass das kein erfolgsversprechender Weg ist, allein schon aus dem Grunde, dass wir uns im dynamischsten Markt in Deutschland bewegen. Wir sind attraktiv für viele Anbieter. Insofern müssen wir natürlich ganz klare Regeln festhalten, denn diese Verabredungen, die getroffen worden sind, sind am Ende nicht nachhaltig, wenn wir nicht die Möglichkeit haben, auch Sanktionen zu erteilen.

Ich darf noch einmal feststellen: Wir werden sicherlich auch um Ausnahmen nicht herumkommen. Ich will an dieser Stelle noch mal ein ganz klares und deutliches Wort an die Carsharinganbieter richten, denn von ihnen haben wir sehr viel Kritik erfahren. Das kann ich auch zum Teil nachvollziehen. Allerdings sind wir der Meinung, dass wir hier rechtlich tatsächlich einen guten Weg gehen. Was wir hier gerade immer wieder gehört haben, ist die Frage: Wollt ihr das Carsharing abwürgen? – Nein, das wollen wir nicht, denn wir wollen uns das vor allem genau anschauen, auch gemeinsam mit den Anbietern, wenn es darum geht, wenn die Sondernutzung eingeführt wird, dass wir überlegen, wie wir mit den Parkgebühren umgehen. Denn im Unterschied zu den Mikromobilitätsanbietern zahlen die Carsharinganbieter schon sehr fleißig in die Kasse ein. Sie zahlen Parkgebühren, wir haben die Parkraumbewirtschaftung. Aus meiner Sicht und aus der Sicht meiner Fraktion sollte es kein Nebeneinander von Sondernutzung und Parkgebühren geben. Wir müssen ganz klar die Carsharinganbieter entlasten.

– Danke, Herr Schopf! – Denn wir wollen diese Anbieter nicht überfordern. Wir wollen weiterhin Carsharing in Berlin haben. Deswegen bin ich guter Dinge, dass wir gemeinsam in der nächsten Legislaturperiode mit der SPD und den Grünen einen sinnvollen Kompromiss finden werden. Zuletzt darf ich noch sagen: Meine Fraktion ist dafür, dass die Sondernutzung erst mal eine Brücke ist. Wir treten dafür ein – darüber wollen wir dann vielleicht wieder mit unseren künftigen Koalitionspartnern reden –, dass wir Ausschreibungen machen, denn wir wollen echte Qualitätskriterien verankern. Mit der Sondernutzung ist es nicht ganz so einfach, das rechtssicher umzusetzen. Es geht da um Nebenbestimmungen, es gibt ja bereits ein Dialogverfahren. Was wir wollen, sind Ausschreibungen. Dann können wir ganz klare Qualitätskriterien festhalten und können dafür sorgen, dass diese Angebote sinnvoll allen Berlinerinnen und Berlinern zugutekommen. Zusätzlich tun wir etwas für die Barrierefreiheit, für freie

Wege und am Ende für alle Berlinerinnen und Berliner. – Vielen Dank!

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Kristian Ronneburg